Bau

Während der Phasen 1 und 3 werden bei der Einrichtung des Eingliederungssaums Bestände von invasiven Neophyten entlang des Waldrands im Haberstal, im Wald entlang des Haberstalgrabens sowie entlang der Zweidlenstrasse und des Dorfbachs tangiert. Für die Arealzufahrten über den Dorfbach, welche in der Phase 1 erstellt werden, sind für die Fundamente der Brücken Boden­arbeiten nötig (vgl. Kap. 4.4.1). Die entsprechenden Flächen/Böden innerhalb des Eingliede­rungs­saums gelten aufgrund der vorgefundenen invasiven Neophyten als biologisch belastet und müssen entsprechend der biologischen Bodenqualität entsorgt resp. verwertet werden (vgl. Kap. 5.9.5.1).

Für UVB 2. Stufe erfolgt eine Aktualisierung der Neophytenerhebung im Projektperimeter, sodass die für die Bauphase aktuellen Bestände bekannt sind. Die Neophytenvorkommen werden zu Beginn der Phase 1 mittels gezielter Bekämpfungsmassnahmen fachkundig entfernt, bevor die Installationen in der Phase 1 erstellt werden. Die Bekämpfungsmassnahmen sowie die Ent­sor­gung des Pflanzenmaterials der vorgefundenen invasiven Neophyten im Anlagenperimeter werden gemäss den Empfehlungen der Info Flora (2024) ausgeführt.

Während der Phase 1 ist aufgrund der Boden- und Aushubarbeiten in einem Grossteil des An­lagen­perimeters und im Eingliederungssaums das Risiko für eine Verschleppung von invasiven Neophyten durch Baustellentransporte und Baumaschinen am grössten. Längerfristig brach­liegenden Flächen wie neu angelegten Böden, Bodenzwischenlagerflächen sowie Installations- und Materiallagerplätze müssen unmittelbar nach der Erstellung begrünt resp. befestigt werden, damit sie nicht von projektbedingt eingeschleppten oder auf anderem Weg eingetragenen Neophyten besiedelt werden.

Der Eingliederungssaum soll direkt nach der Auslichtung begrünt und während der Bauphase überwacht werden, um einen Neophytenbefall dieser lichten Fläche zu verhindern oder umgehend bekämpfen zu können. Die Bekämpfungsart und -methoden werden gemäss den Empfehlungen der der Info Flora (2024) ausgeführt. Für die Wiederverwertung des Bodenmaterials werden die gesetzlichen Grundlagen entsprechend Art. 7 Abs. 2 VBBo und Art. 15 FrSV berücksichtigt.

Vor Baubeginn erfolgt eine Aktualisierung der Neophytenerhebung, sodass die für die Bauphase aktuellen Bestände bekannt sind und gezielte Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden kön­nen.

Rückbau

Für den Rückbau (Phase 9) wird davon ausgegangen, dass die verbleibenden Grünflächen im Anlagenperimeter während der Betriebsphase regelmässig gepflegt werden. Vor Ausführung der Rückbautätigkeiten werden die aktuellen Bestände nochmals neu aufgenommen und ggf. Be­kämpfungsmassnahmen ergriffen.

Nach dem Verschluss des Gesamtlagers und dem Rückbau der OFA ist die Nachnutzung des Eingliederungssaums noch offen. Die Bekämpfung der invasiven Neophyten im Eingliederungs­saum wird auch während dem Rückbau durch den ordentlichen Unterhalt sichergestellt.