Das BAFU hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2023 keine zusätzlichen Anträge zum Pflich­tenheft formuliert (vgl. Beilage B2.1):

Die Abteilung Koordination Bau und Umwelt (KOBU) des Kanton Zürichs hat in seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2022 folgende Anträge zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B1.2):

(24) Es sind Massnahmen zur korrekten Entsorgung des Grünguts von invasiven Neophyten festzulegen.
(25) Es sind Massnahmen zur Verhinderung der Neuansiedlung von invasiven Neophyten während der Bauphase festzulegen.
(26) Es sind Massnahmen zur Verhinderung der Neuansiedlung von invasiven Neophyten während der Erstellungsphase der Grünflächen festzulegen.
(27) Es sind Massnahmen zur Einschränkung der Pflanzenwahl festzulegen.

 

Berücksichtigung der Anträge

Im UVB 1. Stufe wurde eine Ersterhebung der Neophytenvorkommen durchgeführt, welche vor Baubeginn aktualisiert wird. Die Definition von Schutzmassnahmen und die Auswahl der Pflan­zenarten, welche für die Arealbegrünung verwendet werden, erfolgt im UVB 2. Stufe. Das Pflichten­heft für den UVB 2. Stufe wurde entsprechend ergänzt.