Das BAFU hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2023 keine zusätzlichen Anträge zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.1):
Die Abteilung Koordination Bau und Umwelt (KOBU) des Kanton Zürichs hat in seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2022 folgende Anträge zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B1.2):
Berücksichtigung der Anträge
Im UVB 1. Stufe wurde eine Ersterhebung der Neophytenvorkommen durchgeführt, welche vor Baubeginn aktualisiert wird. Die Definition von Schutzmassnahmen und die Auswahl der Pflanzenarten, welche für die Arealbegrünung verwendet werden, erfolgt im UVB 2. Stufe. Das Pflichtenheft für den UVB 2. Stufe wurde entsprechend ergänzt.