Während der Bauphase fallen diverse Abfälle an, insbesondere Aushub- und Ausbruchmaterial sowie Bodenabtrag (vgl. Kap. 4.3). Ein Teil des anfallenden unverschmutzten Aushub- und Ausbruchmaterials soll nach Möglichkeit für den Bau der OFA resp. die Geländemodellierung verwendet werden (vgl. Kap. 4.3.1). Für das verbleibende abzutransportierende Material wird im Sinne der Kreislaufwirtschaft eine projektexterne Verwertung angestrebt, entsprechend der Möglichkeiten nach Art. 19 Abs. 1 VVEA. Eine Ablagerung auf einer Deponie ist zu vermeiden. Bodenmaterial muss intern oder extern als Boden verwertet werden (vgl. Kap. 5.9.5.1). Ein detailliertes Materialbewirtschaftungs- und Entsorgungskonzept für die Bauphase wird für den UVB 2. Stufe ausgearbeitet.

Die Abfallbewirtschaftung während des Betriebs wird für den UVB 2. Stufe abgeschätzt. Während der Betriebsphase sind vor allem Verbrauchs- und Verpackungsmaterialien sowie Haus­abfälle zu erwarten, welche dem Recycling zugeführt werden sollen.

Während der Rückbau- und Verschlussphase (Phase 9) entstehen Bauabfälle durch den Rückbau von Bauten und Anlagen, welche nach den dann (in rund 100 Jahren) geltenden Richtlinien und Vorschriften dem Recycling oder der Entsorgung zugeführt werden sollen. Ein Material­bewirt­schaftungs- und Entsorgungskonzept für den Rückbau der OFA und den Verschluss des gTL könnte im Rahmen des Stilllegungsgesuchs ausgearbeitet werden (vgl. Kap. 3.5).

Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Abfall und umweltgefährdende Stoffe» eingehalten werden. Die Auswirkungen des Vorhabens bezüglich dieses Umweltbereichs werden als tragbar erachtet.