Verschiedene bestehende Anlagen müssen für die Einrichtung der OFA vollständig rückgebaut werden. Es sind dies:
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Rückbau Gemeindestrassen und Flurwege inkl. darunter oder entlang verlaufende Leitungstrassen (d.h. Belagsaufbruch, Ausbauasphalt, Betonabbruch)
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Rückbau resp. Verlegung der erdverlegten Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Drainagen, Telecom) sowie die Bachdolung des Haberstalgrabens
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Rückbau der Plattenbrücke über den Dorfbach
Beim Bau des gTL fallen hauptsächlich Abfälle in Form von Bodenabtrag (vgl. Kap. 5.9.5.1) sowie Aushub- und Ausbruchmaterial (vgl. Kap. 4.3) an.
Gemäss Vorhabensbeschrieb (vgl. Kap. 4) ist davon auszugehen, dass der Anlagenperimeter vollständig überbaut resp. befestigt wird und für die Umsetzung baulicher Massnahmen auch im Eingliederungssaum stellenweise Bodenverschiebungen vorgesehen sind. Es ist daher zu erwarten, dass der Boden in diesen Bereichen abgetragen werden muss. Dabei fallen bis zu 150'000 m³ (fest) Boden (vgl. Tab. 4‑2 resp. Tab. 5‑6) an. Geprüft werden kann, ob ein Teil davon beispielsweise zur Rekultivierung oder für Bodenverbesserungsmassnahmen im Eingliederungssaum wieder eingebaut werden kann. Überschüssiges Bodenmaterial wird gemäss der Verordnung über Belastungen des Bodens VBBo (1998) und der Vollzugshilfe Bodenschutz beim Bauen (BAFU 2021a, BAFU 2022) fachgerecht verwertet resp. entsorgt. Die Ermittlung der Bodenbelastung (Schadstoffbeprobung) wird für UVB 2. Stufe durchgeführt.
Das Ausbruchmaterial aus den UTA beträgt ca. 1.9 – 3.2 Mio. m³ (fest; vgl. Tab. 4‑2). Zudem generiert der Bau der OFA Aushubmaterial aus oberflächennahen Baugruben von bis zu 200'000 m³ (fest). Geprüft werden kann, ob ein Teil des anfallenden unverschmutzten Materials für das Bauplanum oder den Bau der OFA (z.B. Betonherstellung) resp. die Geländemodellierung für die Landschaftseingliederung verwendet werden kann (vgl. Kap. 4.3).
Das verbleibende Aushub- und Ausbruchmaterial muss abtransportiert und entsprechend den nach Art. 19 Abs. 1 VVEA genannten Möglichkeiten möglichst vollständig verwertet werden. Dafür soll, abhängig von der Materialqualität und den künftigen Verwertungsmöglichkeiten, für die Bauphase eine Lösung gesucht werden. Eine Ablagerung auf einer Deponie ist zu vermeiden.
Beim Rückbau der Bauten und Anlagen im Projektperimeter (Phasen 8 und 9) werden weitere Bauabfälle anfallen. Dabei handelt es sich vor allem um Betonabbruch, Stahl, Belagsaufbruch und Ausbauasphalt.
Die grundsätzlichen Entsorgungs- resp. Verwertungswege der wichtigsten Materialkategorien sind aus der nachfolgenden Tab. 5‑8 ersichtlich.
Tab. 5‑8:Abfallarten und Entsorgungs-/Verwertungswege nach VVEA (2015)
Materialkategorie |
LVA-Code |
||
Boden |
unbelastet |
17 05 04 |
möglichst vollständig zu verwerten, sonst Deponie Typ A |
schwach belastet |
17 05 93 |
vor Ort verwerten oder auf ähnlich belastete Böden auftragen, sonst Deponie Typ B |
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wenig belastet |
17 05 96 ak |
Deponie Typ B |
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Aushub- und Ausbruchmaterial |
unverschmutzt |
17 05 06 |
möglichst vollständig zu verwerten, sonst Deponie Typ A |
schwach verschmutzt |
17 05 94 |
möglichst vollständig zu verwerten, sonst Deponie Typ B |
|
wenig verschmutzt |
17 05 97 ak |
möglichst vollständig zu verwerten, sonst Deponie Typ B |
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Ausbauasphalt |
PAK < 250 mg/kg |
17 03 02 |
Belagsrecycling/Verwertung. Falls nicht möglich: Deponie Typ B |
PAK > 250 mg/kg |
17 03 01 ak |
Thermische Behandlung |
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Betonabbruch |
unverschmutzt / schwach verschmutzt |
17 01 01 |
Betonrecycling / Verwertung als Rohstoff für die Herstellung von Baustoffen. Falls nicht möglich: Deponie Typ B |
Eisen und Stahl |
17 04 15 |
Metallrecycling |
Die Abfälle werden gemäss BAFU (2020a) möglichst sortenrein getrennt, um die umweltverträgliche Verwertung / Entsorgung der Abfälle und Rückbaumaterialien sowie die Qualität der Recyclingbaustoffe zu gewährleisten. Die Verwertungs- / Entsorgungswege werden auf Basis der Schadstoffbelastungen bestimmt und gemäss der obigen Tabelle (vgl. Tab. 5‑8) gewählt. Wo nötig werden dazu entsprechende Untersuchungen durchgeführt.
Ein detailliertes Materialbewirtschaftungs- und Entsorgungskonzept wird für den UVB 2. Stufe ausgearbeitet, in welchem die Arten, Mengen und Qualitäten des anfallenden Materials aufgezeigt werden.
Wird während der Bauarbeiten (Bauphase) unerwartet chemisch oder mit Fremdstoffen belastetes Aushubmaterial angetroffen, wird das betroffene Material separat zwischengelagert, durch eine Altlastenfachperson begutachtet und bei Bedarf beprobt, um den Entsorgungsweg zu definieren.
Allfällige projektbezogene Deponien (d.h. für die Ablagerung von Material aus dem vorliegenden Projekt extra geschaffene Deponien) für nicht wiederverwertbares Material können Auswirkungen auf alle Umweltbereiche haben. Da die Lage und Grösse von allfälligen solchen Deponien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind, werden die Umweltauswirkungen in Übereinstimmung mit Art. 49 Abs. 5 KEG erst im UVB 2. Stufe beschrieben (oder allenfalls in separaten deponiebezogenen UVB).