Der belastete Standort auf der Parzelle Kat.-Nr. 825 wird in geringem Ausmass (15 m²) durch den Eingliederungssaum tangiert. In diesem Bereich sind Eingliederungsmassnahmen vorgesehen, ggf. eine wallförmige Geländemodellierung zur Eingliederung und zu Sicht- und Lärmschutzzwecken (vgl. Kap. 4.1.2.2). Da davon ausgegangen wird, dass der Standort vorgängig saniert wird (vgl. Kap. 3.5.2 und Kap. 5.11.4), hat das Vorhaben keine Auswirkungen.
Auf die übrigen belasteten Standorte im Projektgebiet hat das Vorhaben keine Auswirkungen.