Im Anlagenperimeter befinden sich keine Flächen, welche im KbS des Kantons Zürich eingetragen sind (vgl. Fig. 5‑13).
Der Eingliederungssaum tangiert in der südwestlichsten Ecke (Parzelle Kat.-Nr. 825) rund 15 m² Fläche des Kugelfangs der Schiessanlage Stadel-Windlach (300 m Scheibenstand), welcher als Standort-Nr. 0100/I.0001-001 im KbS als «belasteter und (bezüglich des Schutzguts Boden) sanierungsbedürftiger Standort» ausgeschieden wurde. Gemäss Auskunft der Sektion Altlasten des Kantons Zürich9 ist die Gemeinde Stadel verpflichtet, den KbS-Standort zu sanieren, hat jedoch eine Fristerstreckung dafür beantragt, um die Sanierung mit dem Nagra-Vorhaben koordinieren zu können. Ziel ist es, dass der KbS-Standort bereits vor der Ausführung des Nagra-Vorhabens fachgerecht saniert ist, so dass im Ausgangszustand kein belasteter Standort mehr vorhanden ist.
Zwischen Windlach und Glattfelden sind durch die Wiederauffüllungen der umliegenden Kiesgruben diverse Ablagerungsstandorte vorhanden, welche als «belastet, ohne schädliche oder lästige Einwirkungen» klassiert sind (Art. 5 Abs. 4 Bst. a AltlV) und den Projektperimeter nicht
tangieren. Der nächstgelegene Ablagerungsstandort befindet sich angrenzend an die Zweidlenstrasse östlich des Projektperimeters (Kiesgrube Breitächer) auf der benachbarten Parzelle Kat.-Nr. 2138 (Standort-Nr. 0100/D.0004-0).
Die Kataster des Eidgenössische Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, des Bundesamts für Zivilluftfahrt und des Bundesamts für Verkehr enthalten in der näheren Umgebung keine Einträge.
Fig. 5‑13:Auszug aus dem KbS des Kantons Zürich beim Projektperimeter (GIS-ZH 2024)
Telefonische Auskunft der Sektion Altlasten des AWEL am 28.03.2024 ↩