PH-HU1 FFF 01

Flächenbedarf

Die Fläche der durch den Projektperimeter längerfristig tangierten FFF ist zu ermitteln.

PH-HU1 FFF 02

Qualität der FFF

Die aktuelle Qualität der FFF wird vor Ort überprüft.

PH-HU1 FFF 03

Wiederverwertung Boden zur FFF-Kompensation

FFF sind ersatzpflichtig, daher muss der abgetragene (geeignete) Boden für die Erstellung von FFF gleicher Qualität wiederverwertet werden. Die Aufwertungsflächen sind festzulegen.

PH-HU1 FFF 04

Interessenabwägung Bau OFA und FFF-Verlust

Für die Beanspruchung von FFF muss eine Interessenabwägung durch­geführt werden:

  • Umschreibung der Standortanforderungen des Vorhabens und des Flächenbedarfs

  • Nachweis der Prüfung von Alternativen (Varianten Anordnung der OFA und Erschliessung) ohne oder mit weniger Beanspru­chung von FFF, inkl. der Kompensationsmöglichkeiten

  • Nachweis der Zusammenarbeit mit dem betroffenen Kanton und allenfalls den Nachbarkantonen

FFF-Verluste von mehr als 3 ha sind dem ARE zu melden (ARE 2006, S. 8).

Aufgrund des aktuellen Projektstands können noch keine abschliessenden Erkenntnisse für den Umweltbereich «FFF» gewonnen werden. Der Punkt PH-HU1 FFF 03 aus dem Pflichtenheft für den UVB 1. Stufe wird daher in das Pflichtenheft 2. Stufe übertragen.