PH-HU1 FFF 01 |
Flächenbedarf Die Fläche der durch den Projektperimeter längerfristig tangierten FFF ist zu ermitteln. |
PH-HU1 FFF 02 |
Qualität der FFF Die aktuelle Qualität der FFF wird vor Ort überprüft. |
PH-HU1 FFF 03 |
Wiederverwertung Boden zur FFF-Kompensation FFF sind ersatzpflichtig, daher muss der abgetragene (geeignete) Boden für die Erstellung von FFF gleicher Qualität wiederverwertet werden. Die Aufwertungsflächen sind festzulegen. |
PH-HU1 FFF 04 |
Interessenabwägung Bau OFA und FFF-Verlust Für die Beanspruchung von FFF muss eine Interessenabwägung durchgeführt werden:
FFF-Verluste von mehr als 3 ha sind dem ARE zu melden (ARE 2006, S. 8). |
Aufgrund des aktuellen Projektstands können noch keine abschliessenden Erkenntnisse für den Umweltbereich «FFF» gewonnen werden. Der Punkt PH-HU1 FFF 03 aus dem Pflichtenheft für den UVB 1. Stufe wird daher in das Pflichtenheft 2. Stufe übertragen.