Bodenarbeiten finden während den umfangreichen Bau- und Rückbauphasen (v.a. Phasen 1 und 3 resp. 8 und 9) statt. Es werden sowohl im Eingliederungssaum als auch im Anlagenperimeter ausschliesslich Flächen mit natürlich gewachsenen und oftmals tiefgründigen Böden beansprucht. Die Beanspruchung durch Umlagerung und Verschiebung beträgt insgesamt knapp 55'000 m³ (fest) Oberboden resp. ca. 86'000 m³ (fest) Unterboden. Die Abklärungen für die Verwertung von anfallendem überschüssigem Bodenmaterial werden im Rahmen des UVB 2. Stufe durch eine ausgewiesene Fachperson und entsprechend den dannzumal geltenden Vollzugshilfen durchgeführt.
In der Betriebsphase wird kein Boden zusätzlich tangiert.
Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Boden» eingehalten werden. Die Auswirkungen des Vorhabens bezüglich dieses Umweltbereichs werden als tragbar erachtet.