Bodenkubaturen

Aufgrund der bei den Kartierungen angetroffenen mittleren Bodenmächtigkeiten (vgl. Bei­lagen A1.1 und A1.2) wurden für die von Bodenabtrag betroffenen Teilflächen innerhalb des Ein­gliederungssaums resp. im Anlagenperimeter ungefähre zu erwartende Bodenvolumina für Ober- resp. Unterboden berechnet, welche in der Bauphase voraussichtlich bewegt werden müssen. Bodenflächen innerhalb des Eingliederungssaums.

Tab. 5‑6:Bodenkubaturen (gerundet)

Bereich

Kubatur Oberboden

[m³  fest]

Kubatur Unterboden

[m³ fest]

Eingliederungssaum (ES3ES5)

14'500

21'500

Anlagenperimeter (AP1 – AP6)

40'500

64'500

Total Abtrag

55'000

86'000

In der Phase 1 (Bau zentraler Bereich und Testbereiche) finden Bodeneingriffe innerhalb eines Grossteils des Projektperimeters zwecks Erstellens der Arealzufahrten sowie Einrichtens der Flächen für die Baustelle der OFA statt. In Phase 3 (Bau SMA-Lager) wird der Funktionsbereich «Einlagerung» erstellt (vgl. Kap. 4.2.2), wofür nochmals Boden umgelagert resp. abge­tragen wird.

Die während diesen Phasen betroffenen Bodenflächen betragen plangemäss bis zu 17 ha, wovon rund 12 ha innerhalb des Anlagenperimeters betroffen sind. Rund 5 ha davon liegen inner­halb des Eingliederungssaums.

Während der Phase 1 werden voraussichtlich bis zu 44'000 m³ (fest) Oberboden verschoben, wobei rund 15'000 m³ (fest) innerhalb des Eingliederungssaums anfallen, welche vermutlich grösstenteils wieder vor Ort eingebaut werden können (vgl. Tab. 5‑6). Daneben fallen in der Phase 1 rund 56'000 m³ (fest) Unterboden an, wobei auch hier rund 22'000 m³ (fest) aus dem Eingliede­rungssaum stammen und voraussichtlich wieder eingebaut werden können. Die übrigen Kubaturen des Unter- und Oberbodens (rund 63'000 m³ (fest)), welche grösstenteils aus dem Anlagenperimeter stammen, müssen voraussichtlich vollständig abtransportiert und verwertet werden (z.B. für die Wiederherstellung von FFF, vgl. Kap. 5.10.5.1).

Der erwartete Bodenabtrag während Phase 3 ist im Vergleich zu Phase 1 kleiner: Insgesamt fallen dann rund 41'000 m³ (fest) am, wovon rund 11'000 m³ (fest) aus Oberboden und rund 30'000 m³  (fest) aus Unterboden bestehen. Voraussichtlich wird dieses Bodenmaterial vollständig ab­trans­portiert und verwertet.

Bodenzwischenlager / Bodenverwertung

Bodenmaterial, welches allenfalls als Substrat für die Gestaltung des Eingliederungssaums verwendet werden kann, soll – soweit projektbedingt möglich – direkt vor Ort kurzzeitig zwischengelagert werden.

Grundsätzlich wird eine Direktumlagerung des anfallenden, überschüssigen Bodenmaterials innerhalb des Projektperimeters angestrebt. Ist eine Direktumlagerung nicht möglich, ist das Bodenmaterial bis zu seiner entsprechenden Wiederverwertung fachgerecht zwischenzulagern und zu bewirtschaften. Der genaue Umgang und Ablauf für die Bodenzwischenlagerung sind zum aktuellen Projektstand noch nicht definiert. Somit ist auch die detaillierte Bodenverwertung noch nicht näher bekannt. Im Rahmen der UVB 2. Stufe erfolgend detailliertere Abklärungen zur Bodenzwischenlagerung resp. -verwertung. Bei einer externen Verwertung ist die entsprechende BAFU-Vollzugshilfe zu beachten (BAFU 2024e). Mit der Erarbeitung des Bodenprojekts wird eine akkreditierte bodenkundliche Baubegleitung oder eine anerkannte ausgewiesene Fachperson beauftragt.

Rückbau

In den Phasen 8 und 9 werden die Bauwerke an der Oberfläche zurückgebaut sowie die nicht mehr benötigte Infrastruktur abgebrochen. Diese Flächen sollen nach heutigem Stand wieder rekultiviert oder einer später zu definierenden Nachnutzung zugeführt werden.