In Tab. 5‑4 werden die angetroffenen Bodeneigenschaften, die Verdichtungsempfindlichkeit, der Verdacht auf chemische Belastungen und der Fremdstoffgehalt pro Bereich im Anlagenperimeter beschrieben. Auf die physikalischen Bodeneigenschaften wird in der untenstehenden Zusammen­stellung nicht spezifisch eingegangen, da gemäss den Bodenaufnahmen weder der Skelettgehalt (< 20 Gew.-% im Oberboden, < 40 Gew.-% im Unterboden), noch die Feinerdekörnung (Tongehalt der mineralischen Feinerde < 40 Gew.-% im Ober- und Unterboden) oder die Gefügeform (kein Einzelkorngefüge, Kohärentgefüge oder verdichtete Gefügeformen) eine Auswirkung auf die Verwertbarkeit des Bodens haben. Ebenfalls nicht separat aufgeführt sind die biologischen Bodenbelastungen durch Neophytenvorkommen. Diese Aufnahmen sind in Kap 5.13 zu finden.

 

Tab. 5‑4:Bodenaufnahmen Anlagenperimeter (vgl. Beilagen A1.1 und A1.2)

Bereich

Bodentyp

Oberboden

Unterboden

Verdichtungs-empfindlichkeit

Chemische Bodenbelastung (gemäss PBV)

Fremdstoffe

AP1 Landwirtschaftsfläche Schnäggenhalden (HS_H_118, HS_H_120, BS_H_04)

Mässig tiefgründig bis ziemlich flachgründige Braunerde, teil­weise gleyig, normal durch­lässig, senkrecht durchwaschen bis hang­wasserbeeinflusst

25 – 30 cm mächtig, sandiger Lehm, locker gelagert, krümelig

20 – 30 cm mächtig, lehmreicher Sand bis sandiger Lehm, locker gelagert, subpolyedrig

normal empfindlich

An der Schnäggenhalden: «Spezialkulturen»: Es werden Belastungen durch Pestizide oder andere Hilfsstoffe, welche in Rebbergen eingesetzt werden, erwartet.

Ziegelbruch-stücke <1Gew.-%

AP2 Landwirtschaftsfläche (HS_H_108, BS_H_03)

Mässig tiefgründige Braunerde-Gleye, grund- oder hangwasser­geprägt, stark gleyig, selten bis zur Oberfläche wassergesättigt

30 – 5 cm mächtig, sandiger Lehm, locker gelagert, krümelig

65 – 90 cm mächtig, Lehm, locker gelagert, subpolyedrig

stark empfindlich

Keine Verdachtsfläche

Ziegelbruch-stücke <1Gew.-%

AP3 Landwirtschaftsfläche (HS_H_109, HS_H_110, HS_H_111, BS_H_02)

Tiefgründige Braunerde, schwach pseudogleyig bis gleyig, grund- oder hangwasserbeeinflusst und normal durchlässig, senkrecht durchwaschen

15 – 35 cm mächtig, sandiger Lehm, locker gelagert, krümelig

70 – 85 cm mächtig, überwiegend lehmiger Schluff bis Lehm, locker gelagert, subpolyedrig

normal empfindlich

Keine Verdachtsfläche

Keine Fremdstoffe

AP4 Landwirtschaftsfläche (HS_H_104, HS_H_107)

Tiefgründige Braunerde, teilweise schwach gleyig, normal durch­lässig, senkrecht durchwaschen

35 cm mächtig, sandiger Lehm, locker gelagert, krümelig

65 cm mächtig, lehm­reich­er Sand bis Lehm, locker gelagert, subpolyedrig

schwach bis normal empfindlich

Keine Verdachtsfläche

Keine Fremdstoffe

AP5 Landwirtschaftsfläche (HS_H_105)

Mässig tiefgründige Braunerde, normal durchlässig, senkrecht durchwaschen

40 cm mächtig, lehmreicher Sand, locker gelagert, krümelig

20 cm mächtig, sandiger Lehm, locker gelagert, subpolyedrig

schwach empfindlich

Keine Verdachtsfläche

Keine Fremdstoffe

AP6 Landwirtschaftsfläche (HS_H_115, HS_H_117, BS_H_05)

Mässig tiefgründige Braunerde, vereinzelt schwach pseudogleyig, normal durchlässig, senkrecht durchwaschen

30 – 45 cm mächtig, sandiger Lehm, locker gelagert, krümelig

35 – 50 cm mächtig, lehmiger Sand, sandiger Lehm bis Lehm, locker gelagert, subpolyedrig

schwach empfindlich

Keine Verdachtsfläche

Keine Fremdstoffe

Verdichtungsempfindlichkeit

Die durch das Projekt tangierten landwirtschaftlich genutzten Böden im Anlagenperimeter sind aufgrund der oben genannten Eigenschaften gegenüber Verdichtungen überwiegend schwach bis normal empfindlich. Sie sind nur beschränkt mechanisch belastbar. Die Bereiche mit Braunerde-Gleye sind indessen als «stark empfindlich» einzustufen. Während längerer Nassperioden sowie ausserhalb der Vegetationszeit sind die Böden nur eingeschränkt mechanisch belastbar.

Bodenverwertungsklasse

Gemäss der Vollzugshilfe «Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung» (BAFU 2021a) wird der Boden aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften, der chemischen Schad­stoffbelastung, der biologischen Belastung (Neophyten) sowie des Fremdstoffgehalts als ver­wertungspflichtig, eingeschränkt verwertbar, nur am Entnahmeort verwertbar oder nicht ver­wertbarer Boden eingestuft. Die Verwertbarkeit des Bodens wird im vorliegenden Fall nicht durch physikalische Bodeneigenschaften oder Fremdstoffgehalte eingeschränkt. Neophytenvor­kommen können die Verwertung stellenweise einschränken. Weil die biologische und die chemi­sche Bodenbelastung noch nicht bekannt sind, wird die Verwertungsbeurteilung im Rahmen des UVB 2. Stufe vorgenommen.