Das BAFU hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2023 folgende Anträge zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.1):

(18) Die Nagra hat den präzisierenden Antrag in der Stellungnahme der KOBU vom 13. Dezember 2023 betreffend «UVP-Merkblatt Bereich Boden» stufengerecht zu berücksichtigen. Begründung: Art. 6, 7 und 13 der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12)

Die Abteilung Koordination Bau und Umwelt (KOBU) des Kanton Zürichs hat in seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2022 folgende Anträge zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B1.2):

(1) Die weitere Berichterstattung hat nach Massgabe des Merkblatts «UVP-Merkblatt Bereich Boden» des Kantons Zürich zu erfolgen.(VBBo; SR 814.12)

Das BAFU hat in seiner Stellungnahme zur Vollständigkeit vom 29. April 2025 folgenden ergänzenden Antrag zum Pflichtenheft formuliert (vgl. Beilage B2.3):

(19) Die Nagra hat folgenden Punkt in den NTB 24-05 aufzunehmen: Es ist eine akkreditierte bodenkundliche Baubegleitung oder eine anerkannte ausgewiesene Fachperson mit der Erarbeitung eines Bodenprojekts (wie in der Vollzugshilfe Sachgerechter Umgang mit Boden beim Bauen festgelegt) zu beauftragen.

Berücksichtigung der Anträge

Die Anträge des BAFU und Kantons Zürich werden berücksichtigt und in der weiteren Projek­tierung umgesetzt.