Vom Vorhaben sind der durch den Anlagenperimeter verlaufende, eingedolte Haberstalgraben und dessen Gewässerraum betroffen. Im Rahmen des UVB 2. Stufe werden die Eingriffe in den Haberstalgraben (unumgängliche Umlegung / ggf. Eindolung) mittels Variantenstudium zur Ausgestaltung mit einer Interessenabwägung beurteilt. Nach Möglichkeit werden offen geführte Gewässerabschnitte ökologisch aufgewertet. Für die Ausgestaltung der Arealzufahrten über den Dorfbach und die Ausgestaltung des Gewässers wird im Rahmen des Baugesuchs ein Variantenstudium ausgearbeitet.

Für die Ufervegetation, welche durch die Arealzufahrten über den Dorfbach (und dessen Gewässerraum) tangiert ist, wird mittels einer Kompensation einen Ersatz nach NHG geschaffen.

In der Betriebsphase finden keine weiteren Eingriffe in Oberflächengewässer statt.

Vorbehältlich der notwendigen Nachweise und Ausnahmebewilligungen sowie unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise und unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Oberflächengewässer inkl. aquatische Ökosysteme» eingehalten werden.