Das grösste Oberflächengewässer in der Nachbarschaft des Projektperimeters ist der Dorfbach, welcher von Windlach Richtung Norden fliesst und via Glatt in den Rhein entwässert. Dieses Gewässer ist namensgebend für das Dorfbachtal (weiter nördlich auch «Zweidlergraben» genannt; vgl. Fig. 5‑7). Der Dorfbach gilt innerhalb des Projektperimeters als «ökomorphologisch stark beeinträchtigt» (vgl. Fig. 5‑7), nördlich davon, ab der Unterquerung der Zweidlenstrasse, ist der Zweidlergraben sogar als «künstlich / naturfremd» klassifiziert. Gemäss der Revitalisierungs­planung des Kantons Zürich (GIS-ZH 2024) wird eine Revitalisierung des Dorfbachs im Bereich des Projektperimeters aufgrund der stark beeinträchtigten Ökomorphologie einen «grossen Nutzen» zugeschrieben, wobei das Aufwertungspotential und das ökologische Potential als «mittel» angegeben werden. Im Projektperimeter wird das Gefälle des Bachgerinnes heute mit 6 Abstürzen < 70 cm reguliert. Die Bachsohle des Dorfbachs ist mit Steinschüttungen resp. Blockwürfen befestigt und am Böschungsfuss bilden Natursteine über weite Strecken ein relativ enges, quadratisches Gerinne, welches sich gegen oben in ein trapezförmiges Gerinne öffnet. Die Uferböschungen sind überwiegend mit Gras bewachsen und im südlichen Teil mit lockerer Ufervegetation (Büsche, wenige Einzelbäume) bestockt. Zwischen dem Bäumlerhof und dem Weidhof (im Bereich des südlichen Projektperimeters) fehlt die Uferbestockung vollständig. Nördlich davon sind die Ufer wieder mit dichtem Gebüsch und einzelnen Bäumen bestockt (vgl. Kap. 5.16.4).

Der Projektperimeter wird von Westen nach Osten durch den Haberstalgraben (Gemeinde-Gewässer Nr. 1.1) durchflossen. Der Haberstalgraben ist im kantonalen GIS (Öffentliche Fliess­gewässer, GIS-ZH 2024) als kleiner, eingedolter Bach ausgewiesen. Westlich des Anlagen­perimeters fliesst der Bach als kleines Gerinne mit ca. 50 cm breiter Bachsohle offen durch den Wald. Auf diesem Abschnitt ist er ökomorphologisch als «natürlich / naturnah» klassiert (vgl. Fig. 5‑7). Gemäss kantonaler Revitalisierungsplanung (GIS-ZH 2024) wird eine allfällige Revitalisierung des Haberstalgrabens mit einem «geringen Nutzen» beurteilt. Entsprechend wird das Aufwertungspotential als «gering» und das ökologische Potential als «mittel» angegeben. Das Gerinne des kleinen Gewässers hat sich vermutlich auf natürliche Weise gebildet, mäandriert leicht und entwässert den vernässten, bewaldeten Taleinschnitt des Haberstals. Im hintersten Teil des Gerinnes ist ein künstliches Bauwerk vorhanden, welches einen kleinen Absturz bildet. Ansonsten ist der Gewässerabschnitt bis zur Dolung frei von baulichen Massnahmen. Bei der Querung des Waldwegs («Haberstalstrasse»), rund 60 m östlich des Anlagenperimeters, wird er mit einem Betonrohr (ca. ø 50 cm) gefasst und verläuft bis zur Mündung in den Dorfbach ca. 45 m östlich des Anlagenperimeters eingedolt unter den Landwirtschaftsflächen des Haberstal und des Dorfbachtals. Sowohl der Haberstal als auch das Dorfbachtal sind mit einem Netz an Drainageleitungen und Kontrollschächten durchzogen (vgl. Fig. 5‑8). Der Haberstalgraben leitet gemäss «Meliorationskataster» des Kantons Zürich (GIS-ZH 2024) das flächig gesammelte Drainagewasser aus einem Grossteil des Anlagenperimeters ab. Zusätzlich entwässert der Haberstalgraben auch den Überlauf der Quellfassung Haberstal (vgl. Kap. 5.6.4 resp. Fig. 5‑8).

Für beide Fliessgewässer wurden planerisch noch keine Gewässerräume gemäss Art. 41a Abs. 2 Bst. a GSchV festgelegt. Es gelten daher die Übergangsbestimmungen gemäss Abs. 2, Bst. a GSchV zur Änderung vom 4. Mai 2011. Der Dorfbach weist mit einer Gewässersohlenbreite von 1.2 m nach Übergangsbestimmungen einen beidseitigen Uferstreifen von 9.2 m (1.2 m + 8 m) auf und damit einen übergangsrechtlichen Gewässerraum von 19.6 m (1.2 m + 2 x 9.2 m). Der Haberstalgraben weist mit einer Gewässersohlenbreite von 0.5 m einen beidseitigen Uferstreifen von 8.5 m resp. einen übergangsrechtlichen Gewässerraum von 17.5 m auf. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Gewässerräume nach der planerischen Umsetzung durch den Kanton deutlich kleiner festgelegt werden.

Ausschnitt Karte Ökomorphologie der Fliessgewässer (GIS-ZH 2024)

Fig. 5‑7:Ausschnitt Karte Ökomorphologie der Fliessgewässer (GIS-ZH 2024)