Für den UVB 2. Stufe werden hydrgeologische Untersuchungen ausgeführt, um die Situation im Projektperimeter vertieft zu erkunden. Somit können auf das Bauprojekt zugeschnittene Grund­wasserschutzmassnahmen definiert sowie die ggf. notwendigen Ausnahmebewilligungen bean­tragt werden.

Weiter soll der Erhalt der Grundwasserneubildung innerhalb des Anlagenperimeters sichergestellt werden. Für den UVB 2. Stufe werden dazu geeignete Massnahmen definiert.

Bezüglich der Erwärmung der tieferen Aquifere infolge des gTL ist mit der modellhaften Lagerauslegung eine Erwärmung von rund 4°C (Top Malm-Aquifer) resp. rund 9°C (Basis Malm-Aquifer) mehrere tausend Jahre nach dem ordnungsgemässen Verschluss des gTL zu erwarten. Die effektive Lagerauslegung wird im Rahmen des Baugesuchs festgelegt, wofür die modell­haften Temperaturmodellierungen überprüft und ggf. angepasst und im UVB 2. Stufe doku­mentiert werden. Aufgrund der günstigen Eigenschaften des gTL kann ausgeschlossen werden, dass chemotoxisch relevante Stoffe in die tiefen Aquifere und in die Biosphäre gelangen.

Für allfällige Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen werden für die Betriebsphase Grund­wasserschutzmassnahmen geprüft und für den UVB 2. Stufe in entsprechenden Disposi­tiven festgehalten.

Vorbehältlich der notwendigen Nachweise und Ausnahmebewilligungen sowie unter Berück­sichtigung der obenstehenden Vorgehensweise und unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Grundwasser» eingehalten werden.