Für die Realisierung des Vorhabens sind gemäss aktueller Planung in allen Phasen Trafostationen nötig. Sie werden so geplant, dass die geltenden Grenzwerte eingehalten werden.
Von den vorhandenen NIS-Quellen sind für den Anlagenperimeter keine relevanten Auswirkungen oder grösseren Einschränkungen der Arealnutzung zu erwarten. Die NIS-Belastung durch die Hochspannungsleitung ist im Rahmen des UVB 2. Stufe genauer zu bestimmen.
Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «NIS» eingehalten werden und das Vorhaben bezüglich dieser Aspekte umweltverträglich realisiert werden.