Beim Bau und Rückbau kann es auf dem Anlagenperimeter zu erschütterungsrelevanten Arbeiten kommen, deren Auswirkungen jedoch zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der noch nicht fest­gelegten Baumethoden noch nicht beurteilt werden können. Für die künftige Projektierung wird anhand der gewählten Baumethoden beurteilt, ob dadurch relevante Auswirkungen bzgl. Er­schütterungen und abgestrahlter Körperschall zu erwarten sind. Ggf. sind für den UVB 2. Stufe geeignete Massnahmen zu definieren.

In der Betriebsphase sind aufgrund der geringen Anzahl Transportbewegungen keine relevanten Auswirkungen betreffend Erschütterungen und abgestrahlter Körperschall zu erwarten. Dies ist für den UVB 2. Stufe zu bestätigen.

Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall» eingehalten werden und das Vorhaben bezüglich dieser Aspekte umweltverträglich realisiert werden.