PH-HU2 Lär 01

Zusammenwirken von Emissionen in der Bau- und Betriebsphase

Für das Baugesuch werden die Emissionen bei allfälligem Zusammenwirken von Bau- und Betriebstätigkeiten gesamthaft berechnet und ausgewiesen. Das Vorgehen und die dabei anzuwendenden Beurteilungsgrundlagen werden mit den zuständigen Behörden vorgängig abgestimmt.

PH-HU2 Lär 02

Transporte (ohne Ausnahmetransporte) während Bau-/Rückbau- und Betriebsphase

Die Transportrouten werden unter Berücksichtigung von Siedlungsgebieten ausgewiesen und der zu erwartende Mehrverkehr dem vorhandenen Verkehr gegenübergestellt.

PH-HU2 Lär 03

Massnahmen Baulärm (inkl. Bautransporte)

Überprüfung und Festlegung der Massnahmenstufen sowie Aufzeigen der notwendigen Massnahmen gemäss Vorgaben der Baulärm-Richtli­nie.

PH-HU2 Lär 04

Beurteilung Strassenverkehrslärm in der Betriebsphase

Die Auswirkungen des projektbedingten Verkehrs auf die Strassenlärm­situation werden beurteilt. Die neuen Arealzufahrten zum gTL ab dem bestehenden Strassennetz werden als neue Anlagen nach Art. 7 LSV beurteilt.

PH-HU2 Lär 05

Beurteilung Industrie- und Gewerbelärm (Betriebsphase)

Die Lärmquellen im Projektperimeter werden in einem Plan dargestellt und die jeweiligen Betriebszeiten angegeben. Die Auswirkungen des künftigen Industrie- und Gewerbelärms für die Betriebsphase werden beurteilt sowie bei Bedarf geeignete Lärmschutzmassnahmen festgelegt.