Beim Bau und Rückbau sind je nach Phase unterschiedlich hohe Emissionen durch Bautätigkeiten und Bautransporte zu erwarten. Die Emissionen durch Bauarbeiten (Maschinen und Geräte) sind in der Bau- und Rückbauphase relevant. Bautransporte sind in der Phase 3 am intensivsten, wobei Emissionsberechnungen und daraus folgende Massnahmen erst im UVB 2. Stufe erfolgen.
In der Betriebsphase sind gemäss derzeitigem Kenntnisstand keine relevante Zunahme der verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung resp. keine übermässigen Immissionen (projektbedingte Grenzwertüberschreitungen) zu erwarten. Im UVB 2. Stufe wird dies mittels Berechnungen genauer abgeklärt, die auch das Zusammenwirken von Bau und Betrieb berücksichtigen. Hinsichtlich weiterer Emissionsquellen im Projektperimeter sind präzisere Aussagen zum Einfluss auf die Luftschadstoffbelastung ebenfalls erst im Rahmen des UVB 2. Stufe möglich.
Unter Berücksichtigung der obenstehenden Vorgehensweise sowie unter der Annahme, dass die für UVB 2. Stufe definierten Massnahmen umgesetzt werden, können die Anforderungen aus Sicht «Luftreinhaltung» eingehalten werden. Die Auswirkungen des Vorhabens bezüglich dieses Umweltbereichs werden als tragbar erachtet.