Strassenverkehr

Während des Einlagerungsbetriebs (Phasen 4 und 6) entstehen Transporte von und zur OFA (vgl. Fig. 4‑7). Dazu zählt der Transport von verpackten radioaktiven Abfällen von der BEVA zur OFA und von leeren Transportbehältern (TB) zur BEVA. Zudem werden Betriebsmittel angeliefert.

Pro Werktag ist in der Phase 4 (ca. 15 Jahre) im Durchschnitt mit maximal 10 LKW- und 300 PW-Fahrten pro Werktag zu rechnen (vgl. Kap. 4.4.2.2 und 4.4.2.5).

Bezogen auf den Verkehr im Ausgangszustand 2040 entspricht dies einer maximalen Erhöhung des DTV um 9.6% und des LKW-Verkehrs um 1.9% auf der Kiesstrasse. Durch die Erhöhung < 10%, werden sich die verkehrsbedingten Emissionen nicht in einem für die Luftreinhaltung (Immissionsbelastung) spürbaren Masse erhöhen. Auf der Querstrasse ist die Verkehrszunahme grösser (beim DTV ca. 55% und beim LKW-Verkehr ca. 36%). Allerdings ist die Grundbelastung der Querstrasse mit rund 550 Fahrten pro Tag (vgl. Tab. 4‑5) relativ gering, daher sind trotz des Zusatzverkehrs keine übermässigen Immissionen entlang der Querstrasse zu erwarten.

In den Phasen 2 und 7 ist der LKW-Verkehr aufgrund der vorgesehenen Aktivitäten des gTL geringer als in der Phase 4 (vgl. Kap. 4.4.2).

Weitere Emissionsquellen

Zu weiteren Emissionsquellen von Luftschadstoffen wie z.B. Feuerungsanlagen oder Notstrom­aggregate sind zum derzeitigen Projektstand noch keine Informationen vorhanden. Allfällige Emissionen solcher Anlagen werden im Rahmen des UVB 2. Stufe ausgewiesen und beurteilt.