Emissionen Baustelle
Der Projektperimeter liegt in einem Gebiet, welches im gesamtschweizerischen Durchschnitt eine geringere Bebauungs- und Bevölkerungsdichte aufweist (ø Schweiz per 31.12.2022: 285 Einwohner/km2, Gemeinde Stadel: 183.8 Einwohner/km2; BFS 2022). Die Lage der Baustelle gemäss der Richtlinie «Luftreinhaltung auf Baustellen» (Baurichtlinie Luft; BAFU 2016b) wird damit als «ländlich» bezeichnet. Die einzelnen Bau- resp. Rückbauphasen werden länger als 1.5 Jahre dauern und der Bauperimeter ist grösser als 10'000 m2. Daher sind die Bau- und Rückbauarbeiten gemäss der Baurichtlinie Luft grundsätzlich in die Massnahmenstufe B einzuteilen. Die Maschinen, Geräte und Arbeitsprozesse haben somit dem Stand der Technik gemäss Art. 4 LRV zu entsprechen und es sind die in der Richtlinie vorgeschriebenen Massnahmen umzusetzen.
Angaben zu den Bau- und Rückbauaktivitäten, den Nutzungsintensitäten sowie den Materialflüssen sind in Kap. 4.2 und 4.3 vorhanden.
In allen Bau- und Rückbauphasen werden voraussichtlich durch den Einsatz von dieselbetriebenen (konservative Annahme) Baumaschinen und Geräten sowie durch arealinterne LKW-Bewegungen zusätzliche NOx- und Feinstaub-Emissionen auftreten. Weiter werden durch Schütt- und Umladevorgänge Staubemissionen entstehen.
Die Festlegung der einzelnen konkreten Massnahmen gemäss Baurichtlinie Luft (BAFU 2016b) erfolgt im Rahmen des UVB 2. Stufe.
Emissionen Bautransporte
Neben den Bautätigkeiten im Projektperimeter führen die erforderlichen Bautransporte im Projektperimeter und entlang der Transportrouten zu Belastungen (vgl. Fig. 4‑7). In diesem Zusammenhang sind vor allem der Abtransport von Boden, Aushub-, Ausbruch- und Rückbaumaterial sowie die Anlieferung von Baumaterial (Beton, Bewehrung) und Verschlussmaterial relevant.
Am intensivsten sind die Transporte voraussichtlich während der Überlagerung der Phasen 2 (Betrieb Zentraler Bereich) und 3 (Bau SMA). Gemäss Kap. 4.4.2 ist während dieser Phase im Durchschnitt pro Werktag mit ca. 234 LKW-Fahrten sowie 310 PKW-Fahrten zu rechnen (vgl. Tab. 4‑3). In den übrigen Phasen sind die Fahrtenzahlen und somit auch die Emissionen geringer.
Falls technisch und betrieblich möglich sowie mit der Auffüllung der nahe gelegenen Kiesgruben im Umfeld des Projektperimeters terminlich koordinierbar, ist auch ein direkter Transport des Ausbruchmaterials mittels einer Transportförderanlage in eine Kiesgrube denkbar, womit der LKW-Verkehr reduziert werden könnte. Aktuell wird davon ausgegangen, dass für die Verfüllung resp. den Verschluss kein Ausbruchmaterial verwendet werden kann. Das benötigte Material wird von ausserhalb angeliefert.
Gemäss Vollzugshilfe «Luftreinhaltung bei Bautransporten» (Leuenberger & Spittel 2001) handelt es sich vorliegend um eine «grosse Baustelle» (Bauarealfläche > 5'000 m2, Aushubvolumen > 20'000 m3). Grosse Baustellen verursachen gemäss Definition der Vollzugshilfe relevante Bautransport-Emissionen. Weiter legt die Vollzugshilfe für grosse Baustellen Maximal‐ und Zielwerte bezüglich der spezifischen NOX‐, PM10 und CO2‐Emissionen für Schüttguttransporte (Emissionen pro m3 transportiertem Schüttmaterial) fest.
Die obigen Zahlen basieren auf ersten Abschätzungen. Die genauen Mengen von an- und abzutransportierenden Materialien, die Herkunfts- resp. Zielorte (inkl. Deponiestandorte und ‑volumina) und somit die Anzahl Transporte, die Transportmittel -routen- und -distanzen werden für UVB 2. Stufe erhoben und beschrieben. Ebenso werden für diese Stufe die durch Bautransporte verursachten Emissionen berechnet. Weiter erfolgen für den UVB 2. Stufe Abschätzungen sowie eine Beurteilung der spezifischen Emissionen der Schüttguttransporte sowie allenfalls die Festlegung von Massnahmen.