Die verschiedenen Phasen (vgl. Kap. 4.2.1) werden für die Umweltbetrachtungen wie folgt zusammengefasst:
-
Bau (Phasen 1, 3 und 5) und Rückbau (Phasen 8 und 9): Bau- und Rückbautätigkeiten, Materialtransporte
-
Betriebsphase (Phasen 2, 4 und 6): Tätigkeiten und Transporte in der Betriebsphase
Die Beobachtungsphase (Phase 7) wird nicht separat betrachtet, da sie gegenüber der Betriebsphase keine zusätzlichen relevanten Umweltauswirkungen hat.
Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend die Einschätzung der Relevanz der einzelnen, in den folgenden Kapiteln behandelten Umweltbereiche gemäss UVP-Handbuch (BAFU 2009) für die Bau-/Rückbau- und Betriebsphase7.
Tab. 5‑1:Relevanzmatrix
Umweltbereiche |
Bau & Rückbau |
Betriebsphase |
Luftreinhaltung |
● |
● |
Lärm |
● |
● |
Erschütterungen / Körperschall |
● |
○ |
Nichtionisierende Strahlung (NIS) |
● |
● |
Grundwasser |
● |
● |
Oberflächengewässer inkl. aquatische Ökosysteme |
● |
○ |
Entwässerung |
● |
● |
Boden (ohne FFF) |
● |
○ |
Fruchtfolgeflächen (FFF) |
● |
○ |
Altlasten |
○ |
○ |
Abfälle, umweltgefährdende Stoffe |
● |
● |
Umweltgefährdende Organismen |
● |
● |
Störfallvorsorge / Katastrophenschutz |
● |
● |
Wald |
● |
● |
Flora, Fauna, Lebensräume |
● |
● |
Landschaft und Ortsbild (inkl. Lichtimmissionen) |
● |
● |
Kulturdenkmäler, archäologische Stätten |
● |
○ |
Legende ○ keine resp. irrelevante Auswirkungen
● relevante Auswirkungen vorhanden resp. nicht auszuschliessen
Wie in Fig. 4 6 gezeigt, überlagern sich die Phasen und somit deren Einwirkungen zum Teil. Abdeckend ist davon auszugehen, dass ein gewisses Mass an baulichen Aktivitäten während der ganzen Vorhabensdauer stattfinden wird (vgl. Kap. 4.2.3). Für die Bewertung der Einwirkungen sind die Einwirkungen in den jeweiligen Phasen nach Art. 8 USG sowohl einzeln als auch gesamthaft und nach ihrem Zusammenwirken zu beurteilen. ↩