Die verschiedenen Phasen (vgl. Kap. 4.2.1) werden für die Umweltbetrachtungen wie folgt zu­sam­mengefasst:

  • Bau (Phasen 1, 3 und 5) und Rückbau (Phasen 8 und 9): Bau- und Rückbautätigkeiten, Materialtransporte

  • Betriebsphase (Phasen 2, 4 und 6): Tätigkeiten und Transporte in der Betriebsphase

Die Beobachtungsphase (Phase 7) wird nicht separat betrachtet, da sie gegenüber der Betriebs­phase keine zusätzlichen relevanten Umweltauswirkungen hat.

Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend die Einschätzung der Relevanz der einzelnen, in den folgenden Kapiteln behandelten Umweltbereiche gemäss UVP-Handbuch (BAFU 2009) für die Bau-/Rückbau- und Betriebsphase7.

Tab. 5‑1:Relevanzmatrix

Umweltbereiche

Bau & Rückbau

Betriebsphase

Luftreinhaltung

Lärm

Erschütterungen / Körperschall

Nichtionisierende Strahlung (NIS)

Grundwasser

Oberflächengewässer inkl. aquatische Ökosysteme

Entwässerung

Boden (ohne FFF)

Fruchtfolgeflächen (FFF)

Altlasten

Abfälle, umweltgefährdende Stoffe

Umweltgefährdende Organismen

Störfallvorsorge / Katastrophenschutz

Wald

Flora, Fauna, Lebensräume

Landschaft und Ortsbild (inkl. Lichtimmissionen)

Kulturdenkmäler, archäologische Stätten

Legende ○ keine resp. irrelevante Auswirkungen

● relevante Auswirkungen vorhanden resp. nicht auszuschliessen

Wie in Fig. 4 6 gezeigt, überlagern sich die Phasen und somit deren Einwirkungen zum Teil. Abdeckend ist davon auszugehen, dass ein gewisses Mass an baulichen Aktivitäten während der ganzen Vorhabensdauer stattfinden wird (vgl. Kap. 4.2.3). Für die Bewertung der Einwirkungen sind die Einwirkungen in den jeweiligen Phasen nach Art. 8 USG sowohl einzeln als auch gesamthaft und nach ihrem Zusammenwirken zu beurteilen. ↩