Für den Bau der OFA in den Phasen 1 und 3 fällt im Anlagenperimeter Bodenmaterial (Ober- und Unterboden) an, welches voraussichtlich grösstenteils abtransportiert und ausserhalb des Projektperimeters z. B. für Bodenaufwertungen, verwertet wird (vgl. Kap. 5.9.5). Für die Erstellung der Baugruben sowie des Bauplanums im Anlagenperimeter fällt Aushubmaterial an, welches – bei entsprechender geotechnischer Eignung und Bedarf – grundsätzlich zur Geländemodellierung und/oder Betonproduktion verwendet werden kann. Überschüssiges Aushubmaterial muss entsprechend der Materialqualität verwertet resp. deponiert werden.
Im Eingliederungssaum sind permanenter Bodenabtrag resp. Terrainveränderungen nur dort nötig, wo Geländemodellierungen für Eingliederung, Sicht- / Lärmschutz- zweckmässig oder für die Zufahrten oder zu Hangsicherungszwecken. erforderlich sind (vgl. Kap. 4.1.2.2).
Der Untertagbau generiert in den Phasen 1, 3 und 5 Ausbruchmaterial. Ein Teil des Ausbruchmaterials des Schachtbaus kann nach Möglichkeit für das Bauplanum oder Geländemodellierung, z. B. in Phase 1 im Eingliederungssaum, verwendet werden. Alles weitere Ausbruchmaterial soll nach Möglichkeit verwertet werden. Ausbruchmaterial, welches nicht verwertet werden kann, muss deponiert werden.
Für das Baugesuch werden die gegebenenfalls benötigten Deponievolumina für das Ausbruchmaterial, die Materialqualitäten, die Deponiestandorte sowie der Transport zu den Deponiestandorten geplant und mit Anspruchsgruppen und zuständigen Behörden abgestimmt (Art. 60 Abs. 2 KEG).