Der Untersuchungsperimeter für die Beurteilung der Umweltauswirkungen sowie die für den UVB 1. Stufe durchgeführten Felduntersuchungen (vgl. Beilagen A) umfassen den definierten Projektperimeter (vgl. Kap. 4.1.1), die unmittelbare Umgebung im Wald sowie die angrenzenden Landwirtschaftsflächen. Bei bestimmten Umweltbereichen sind über den Projektperimeter hinausreichende Auswirkungen zu erwarten. Für diese Umweltbereiche wird der Untersuchungs­perimeter so weit gefasst, dass auch diese Auswirkungen berücksichtigt werden. Die jeweiligen Untersuchungsperimeter sind pro Umweltbereich definiert und werden jeweils im Kapitel «Ist- und Ausgangszustand» beschrieben. Folgende Umweltbereiche berücksichtigen über den Projekt­perimeter hinausreichende Untersuchungsperimeter:

  • Luft, Lärm (vgl. Kap. 5.2 und 5.3): Angrenzende Gebiete, welche durch den projekt­induzier­ten Verkehr tangiert werden (vgl. Kap. 4.4.2) und aufgrund des Verkehrs relevante Umwelt­aus­wirkungen zu erwarten sind, werden miteinbezogen.

  • Im Umweltbereich Natur (Flora, Fauna, Lebensräume, vgl. Kap. 5.16) werden die Umwelt­aus­wirkungen auch im Hinblick auf die übergeordnete Vernetzung analysiert (z.B. Wildtier­korridore, Amphibienwanderung zwischen Winterquartiere im Wald und deren Laich­ge­wässern).

  • Im Umweltbereich Oberflächengewässer (vgl. Kap. 5.7) werden auch Auswirkungen auf angrenzende Gebiete des Projektperimeters behandelt, soweit diese relevant sind.

  • Grundwasser (vgl. Kap. 5.6): Durch das Vorhaben kann eine Beeinflussung der Grund­wasser­qualität/-quantität im Abstrombereich stattfinden, welche ggf. eine Veränderung des Speichervolumens und der Durchflusskapazität des Grundwasserleiters zur Folge hat. Daher wird der Abstrombereich des Projektperimeters ebenfalls berücksichtigt.

  • Landschaft (inkl. Ortsbild, Erholung und Lichtemissionen, vgl. Kap. 5.17): Es werden auch die Bereiche, von welchen der Projektperimeter gut einsehbar ist (Sichtachsen, Fern-, Mittel-, und Nahbereich), in die Untersuchungen miteinbezogen.

Die für die Felduntersuchungen der verschiedenen Umweltbereiche definierten Untersuchungs­perimeter sind in den Beilagen A ersichtlich.