Für das Projekt sind aufgrund der Lage des Standorts und der Ausgestaltung des Vorhabens im Baubewilligungsverfahren voraussichtlich die folgenden umweltrechtlichen Spezial­bewilligun­gen notwendig:

Diese Spezialbewilligungen werden im Baubewilligungsverfahren zusammen mit sämtlichen nach Bundesrecht notwendigen Bewilligungen durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilt (Art. 49 Abs. 2 KEG).