Die genannten Anforderungen an die Sicherung werden durch die Umsetzung von konkreten Sicherungsmassnahmen erfüllt, wie im Folgenden konzeptionell anhand der exemplarischen Umsetzung des Vorhabens beschrieben. Konkrete Festlegungen sowohl hinsichtlich Anzahl, Auslegung und Platzierung der Bauten als auch der genauen Sicherungsmassnahmen folgen im späteren Bewilligungsverfahren.
Die Beschreibungen beziehen sich vorwiegend auf die nach heutigem Stand 15-jährige Einlagerungsphase HAA. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Sicherungsrelevanz auf diesen Zeitraum beschränkt, da zuvor im gTL keine HAA gehandhabt werden und im Anschluss die HAA mit der unmittelbaren Versiegelung der Lagerstollen ohne weitere Sicherungsmassnahmen als gesichert gelten.
Die Gesamtanlage des gTL setzt sich aus Oberflächenanlage (OFA) und Untertaganlage (UTA) zusammen, die mittels Zugangsbauwerken (Schächte / Rampe) miteinander verbunden sind. Fig. 3‑1 zeigt die derzeitige Planung der exemplarischen Umsetzung der Gesamtanlage, welche dem vorliegenden Sicherungsbericht zugrunde liegt.
Die OFA stellt alle für Bau, Einlagerung, Beobachtung, Rückbau und Verschluss des gTL notwendigen Bauten und Anlagen zur Verfügung. Sie umfasst zunächst Bauten und Anlagen, in welchen die radioaktiven Abfälle gehandhabt werden. Für die Sicherung sind hierbei jene für HAA relevant (blau hervorgehoben in Fig. 3‑1). Von der externen Verpackung werden die verschlossenen HAA in Endlagerbehältern (ELB) in Transportbehältern (TB) angeliefert. Diese werden auf der OFA in Empfang genommen, für die Förderung nach untertag vorbereitet und via Einlagerungsschacht2 und Betriebstunnel HAA zu den HAA-Lagerstollen gebracht, um dort eingelagert zu werden. Das «Entpacken» der ELB aus den TB erfolgt untertag im Umladebereich, direkt vor dem Einbringen in die Lagerstollen. Die Lagerstollen werden unmittelbar vor der Einlagerung gebaut und nach vollständiger Einlagerung umgehend versiegelt. Weiterhin werden konventionelle Bauten und Anlagen benötigt, um Material und Personen von und zur UTA zu befördern und den Betrieb zu gewährleisten (z. B. Lüftung, Energieversorgung, Kälteversorgung etc.). Diese Bauten und Räumlichkeiten sind nicht sicherungsrelevant.
Weitere Ausführungen zu Anlage und Betrieb des gTL findet sich im Sicherheitsbericht (Nagra 2025).
Fig. 3‑1:Exemplarische Umsetzung der Gesamtanlage des geologischen Tiefenlagers mit OFA und UTA; Blickrichtung ist Norden
Blau hervorgehoben der Teil, in dem HAA gehandhabt werden.
OFA: Vorne auf dem Bau- und Betriebsareal die Schachtkopfanlagen von Lüftungs- und Bau- & Betriebsschacht, hinten links das Sicherungsareal (blau unterlegt) mit Bereitstellungshalle und Einlagerungsschacht
UTA: Die Lagerfelder für SMA sind links, jene für HAA rechts angeordnet. Sie bestehen jeweils aus Haupt- und Pilotlager. In der Mitte befindet sich der Zentrale Bereich mit den Testbereichen. Die UTA ist ausschliesslich von der OFA zugänglich.
Die exemplarische Umsetzung des gTL umfasst damit folgende sicherungsrelevanten Bauten und Räumlichkeiten:
OFA (vgl. Fig. 3‑1, für Details auch Fig. 3‑3):
Eingangsbereich Sicherungsareal gTL; mit Empfang, Personen- und Warenkontrolle etc.
Bereitstellungshalle
Einlagerungsschachtkopfgebäude3, inkl. Nebengebäude; für das Einbringen von ELB mit HAA in TB und von Verfüllmaterial sowie für den Rücktransport von leeren TB und als Personenzugang zur UTA
Eingangsbereich UTA; mit Zonengarderobe und radiologischer Kontrolle
Zugang von Aufbereitungsanlage Verfüllung und Versiegelung; mit Warenkontrolle
Räume der Betriebswache; Loge / Empfang, Sicherungszentrale etc.
UTA (vgl. Fig. 3‑1):
Einlagerungsschacht3; für die Einbringung von ELB in TB und von Verfüllmaterial sowie für den Rücktransport von leeren TB; Personenförderung
Betriebstunnel HAA; als Transportweg für die Einbringung von ELB in TB und von Verfüllungsmaterial sowie für den Rücktransport von leeren TB und als Personenförderungsweg
Pilotlagerstollen HAA, inkl. Umladebereich
Lagerstollen HAA, inkl. Umladebereich
Die Sicherung des sicherungsrelevanten Teils der UTA wird sachgerecht dem Baufortschritt der Lagerstollen folgend umgesetzt. Je nach zukünftigem Bau- und Sicherungskonzept sind gegebenenfalls auch das Bau- und Betriebsschachtkopfgebäude, das Lüftungsschachtkopfgebäude sowie die zugehörigen Schächte als sicherungsrelevant zu betrachten.
Alle Bauten der OFA des gTL werden auf dem Projektperimeter erstellt und betrieben. Dieser befindet sich am Standort Haberstal, in der Gemeinde Stadel, im Kanton Zürich (vgl. Fig. 3‑2).
Fig. 3‑2: Topografische Karte des Standorts des geologischen Tiefenlagers und seiner Umgebung mit dem Projektperimeter der OFA, Massstab ~1:25'000
Der Projektperimeter wird in Anlagenperimeter und Eingliederungssaum unterteilt. Fig. 3‑3 zeigt die exemplarische Umsetzung des Vorhabens auf den genannten Teilperimetern. Die sicherungsrelevanten Bauten und Räumlichkeiten der OFA (siehe oben, Nr. 1, 2 und 5 in Fig. 3‑3) sind auf einem mit Sicherungsperimeter gesicherten Sicherungsareal im westlichen Teil des Anlagenperimeters angeordnet. Die konventionellen – nicht sicherungsrelevanten – Bauten und Anlagen werden im östlichen Teil des Anlagenperimeters platziert. Im Eingliederungssaum (Nr. 9 in Fig. 3‑3) werden Massnahmen für die Sicherheit des Anlagenperimeters (z. B. Waldbrand, Windwurf) und die Landschaftseingliederung umgesetzt.
Fig. 3‑3:Exemplarische Anordnung der wichtigsten Bauten (vgl. Art. 14 KEG) mit übergeordnetem Zonen-/Schrankenkonzept zur Sicherung
Der Projektperimeter (Fig. 3‑2) umfasst den Anlagenperimeter (rot umrandet) und den Eingliederungssaum (9)
Die exemplarische Umsetzung der Untertaganlage setzt Schächte als Zugangsbauwerke um, die nur mit Schachtförderanlagen befahrbar sind. Damit ist der Zutritt wirksam kontrolliert und gesichert. ↩
Alternativ kann eine Rampe als Einlagerungszugang gebaut werden (vgl. Sicherheitsbericht (Nagra 2025)), in diesem Fall ist das Rampenzufahrtsgebäude zu sichern. ↩
Der Projektperimeter befindet sich im «Haberstal» in Windlach, in der Gemeinde Stadel, im «Zürcher Unterland» (Fig. 3‑2). Östlich grenzt er an den Landschaftsteil «Rütifeld», welcher aktuell für Kiesgewinnung und -aufbereitung genutzt wird, südlich an landwirtschaftlich genutzte Gebiete. Das «Haberstal» wird dreiseitig von einem ausgedehnten Forst umschlossen.
Die Landschaft ist geprägt durch die ca. 1 km breite Talebene und die angrenzenden, meist bewaldeten Anhöhen und Hügel.
Das Terrain des Projektperimeters neigt sich in der Talebene leicht in Richtung Osten. Das «Haberstal» steigt im westlichen Teil des Anlagenperimeters um ca. 20 m in Richtung Westen an. Im angrenzenden Wald steigt das Gelände weiter mittelstark an (Höhendifferenz ca. 30 – 40 m, Steigung örtlich bis ca. 40 %). In der Falllinie des «Haberstal» fliesst heute ein eingedoltes kleines Rinnsal, dessen Umlegung vorgesehen ist.
Der Anlagenperimeter ist im Westen durch Hügel und Wälder abgeschirmt, insbesondere im «Haberstal». Von Osten ist der Anlagenperimeter von den umliegenden Terrainerhebungen einsehbar. Im Wald, unmittelbar angrenzend an den Anlagenperimeter, ist der Eingliederungssaum, bestehend aus einem Forst- und Waldweg entlang des Areals und einer Freihaltezone zur Sicherheit, z. B. gegen Waldbrand / Windwurf, vorgesehen (Fig. 3‑3). Die Freihaltezone dient ebenso der Sicherung, indem die Umgebung einsehbar wird (Detektion - Kap. 3.3). Der Weg wird für Forstarbeiten mit entsprechenden Fahrzeugen genutzt. Für übrige motorisierte Fahrzeuge ist die Nutzung des Wegs verboten.
Die nächstgelegenen Ortschaften Windlach, Raat und Zweidlen sind rund 1 km vom Standort entfernt, grössere Orte wie Glattfelden oder Weiach sind rund 2.5 km entfernt (Fig. 3‑2).
Die primäre Erschliessung erfolgt über die Kantonsstrasse zwischen Niederglatt und Glattfelden-West (K348, «Kiesstrasse») und über eine ca. 1 km lange Querstrasse zur «Zweidlenstrasse». Zweiter und dritter Erschliessungsweg sind über die Regionalstrasse von Windlach nach Zweidlen gewährleistet.
Die exemplarische Umsetzung sieht grundsätzlich mehrere Zufahrten ab der bestehenden «Zweidlenstrasse» vor4. Die vorgeschlagenen Zufahrtswege werden soweit unter Berücksichtigung betrieblicher Bedürfnisse möglich eingeschränkt, damit nur die notwendigen Fahrzeuge auf das Sicherungsareal gelangen (Risikominderung).
Notfallzufahrten werden über alternative – derzeit weniger ausgebaute – Wege sichergestellt. Diese werden bei Bedarf ertüchtigt, aber nicht voll ausgebaut. ↩
Zur Einhaltung der in Kapitel 2.2 genannten Schutzziele sind Sicherungsmassnahmen erforderlich, die auf Grundlage der Gefährdungsannahmen (vgl. Kap. 2.2) konzipiert und ausgelegt werden. Die Sicherungsmassnahmen haben insbesondere zum Zweck (Art. 4 UVEK 2008):
potenzielle Täter von unerlaubten Handlungen gegen Kernmaterialien oder Kernanlagen abzuhalten
den kontrollierten Zutritt von Personen und Fahrzeugen zu Kernanlagen zu gewährleisten
den Materialfluss in und aus den Sicherungszonen zu kontrollieren
den unerlaubten Zutritt zu Sicherungszonen zu detektieren und zu verhindern
gute Voraussetzungen für den Einsatz der Polizei zu schaffen
Die exemplarische Umsetzung der Sicherungsmassnahmen für das gTL beruht grundsätzlich auf dem in Kapitel 2.1 beschriebenem Konzept der in die Tiefe gestaffelten Abwehr und dem dazugehörigen Zonen-/Schrankenkonzept sowie den baulichen, technischen, personellen, organisatorischen und administrativen Massnahmen.
Das Schema für das Zonen-/Schrankenkonzept der Sicherung findet sich in Anhang 2 KEV. Die verschiedenen Sicherungsschranken (vgl. Fig. 3‑4) haben dabei folgende Funktionen:
Der Durchfahrtschutz schützt vor Angriffen mit Fahrzeugen und erschwert den Transport von Angriffsmitteln in das Durchfahrschutzareal bis zur Perimeterschranke.
Die Perimeterschranke umschliesst das Sicherungsareal. Sie dient der Detektion von Angreifern, der Lokalisation des Angriffsorts und der Auslösung des Alarms.
Die Sicherungsschranken D, C und B bieten einen von aussen nach innen zunehmenden räumlichen Widerstand. Sie schützen und umschliessen jeweils die Bereiche mit sicherheitsrelevanten Systemen und Ausrüstungen.
Fig. 3‑4:Schematische Darstellung der Anordnung der für die Sicherung relevanten Zonen gemäss Anhang 2 KEV
Bei Zwischenlagern und geologischen Tiefenlagern entscheidet das ENSI, ob auf einzelne Sicherungsschranken verzichtet werden kann (Anhang 2 KEV). Dieser Entscheid kann erst im weiteren Verfahren, basierend auf detaillierteren objektspezifischen Angaben, gefällt werden.
Für die exemplarische Umsetzung wird die geforderte in die Tiefe gestaffelte Abwehr realisiert, indem die sicherungsrelevanten Bauten der OFA (vgl. Kap. 3.1) auf einem eigenständigen Sicherungsareal platziert werden (vgl. Fig. 3‑3). Die weiteren nicht sicherungsrelevanten Bauten werden getrennt davon auf dem östlich vorgelagerten konventionellen Areal positioniert. Sollten auch das Lüftungs-, Bau- und/oder Betriebsschachtkopfgebäude (Nr. 7 und 8 in Fig. 3‑3) sicherungsrelevant werden (vgl. Kap. 3.1), so ist das mit der Anordnung möglich. Das Sicherungsareal ist mit einem Sicherungsperimeter und einem Durchfahrschutz umschlossen.
Die Zufahrt auf das Sicherungsareal des gTL erfolgt durch eine betriebsgerecht ausgelegte Fahrzeugschleuse (Nr. 3 in Fig. 3‑3) über das vorgelagerte konventionelle Areal. Eine Notzufahrt im Bereich der südöstlichen Sicherungsarealecke (Nr. 4 in Fig. 3‑3), oder je nach späterer Planung alternativ von der Waldseite her, wird als weitere Erschliessungsmöglichkeit vorgesehen.
Für den Transfer von Verfüll- und Versiegelungsmaterial (Nr. 6 in Fig. 3‑3) wird zusätzlich ein unterirdischer Zugang auf das Sicherungsareal realisiert, welcher ebenfalls als Schleuse ausgebildet wird.
Der Zutritt auf das Sicherungsareal des gTL erfordert ein Zugangsgebäude (Nr. 5 in Fig. 3‑3) mit Empfang, Anmeldung und kontrollierten Durchgängen (Personen- und Materialkontrolle).
Die Gebäudehüllen der sicherungsrelevanten OFA-Gebäude (Nr. 1, 2 und 5 in Fig. 3‑3) werden als primäre Sicherungsschranken ausgebildet. Damit die betrieblichen Prozesse möglichst unbeeinträchtigt von der Sicherung ablaufen können, sind innerhalb der Gebäude möglichst wenig Sicherungsschranken vorgesehen. Eine entsprechende Detailplanung sowie die genaue Zuordnung der Sicherungszonen/-schranken bei den sicherungsrelevanten Bauten erfolgt in den nächsten Projektphasen gemäss den behördlichen Vorgaben.
Die Raumhüllen der Räume der Betriebswache, Loge/Empfang, Sicherungszentrale etc. sowie der Eingangsbereich des Sicherungsareals gTL mit Empfang, Personen- und Warenkontrolle etc. werden analog als Sicherungsschranken ausgebildet, angepasst auf die entsprechende Detailplanung und abgestimmt auf die Sicherungsanforderungen der sicherungsrelevanten Gebäude.
Bei den baulichen Sicherungsmassahmen handelt es sich primär um Bauelemente für die Ausbildung der definierten Schranken. Die verschiedenen Schranken haben unterschiedliche Eigenschaften und bieten den geforderten räumlichen Widerstand.
Die Durchgänge durch die Sicherungsschranken werden in der Regel als Schleusen ausgebildet. Sie haben denselben räumlichen Widerstand wie die Sicherungsschranke. Einzelne Durchgänge mit einer sehr tiefen Nutzungsfrequenz (z. B. Notzufahrt, Nr. 4 in Fig. 3‑3) dürfen als einfache Abschlüsse realisiert werden. Durchtritte und/oder Durchfahrten durch diese einfachen Durchgänge erfolgen unter Umsetzung von kompensatorischen Sicherungsmassnahmen.
Durchfahrschutz
Der Durchfahrschutz umschliesst die Perimeterschranke (Fig. 3‑3). Er stellt sicher, dass der Sicherungsperimeter geschützt ist und zu sicherungsrelevanten Bauten ein vorgegebener Sicherheitsabstand eingehalten wird. Ein Durchfahrschutz kann aus festen, künstlichen Hindernissen (z. B. Gebäuden, Pollern, Betonelementen, Steinblöcken, Leitplanken etc.), beweglichen Durchfahrschutzelementen (z. B. Roadblockern, absenkbaren Pollern etc.) oder natürlichen Hindernissen (z. B. Terrainsprüngen, passenden Baumbeständen etc.) bestehen. Die physische Widerstandsfähigkeit des Durchfahrschutzes wird auf die situativen Anforderungen abgestimmt.
Sicherungsareal / Perimeterschranke
Die Perimeterschranke umschliesst das Sicherungsareal des gTL (Fig. 3‑3). Die Perimeterzone, als freie Detektionszone mit ausreichender Breite, wird je nach örtlicher Gegebenheit des Sicherungsareals durch zwei Sicherungszäune (Standard) oder einem Sicherungszaun und einer Gebäudefassade (Nr. 6 in Fig. 3‑3) oder zwei Gebäudefassaden (Nr. 3 und 5 in Fig. 3‑3) begrenzt. Die angrenzenden Fassaden von nicht sicherungsrelevanten Gebäuden (Nr. 6 in Fig. 3‑3) werden in Richtung Perimeterzone unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Sicherung realisiert.
Sicherungsschranken
Die Sicherungsschranken umschliessen die Sicherungszonen und erfüllen die definierten Qualitäten gemäss den spezifischen Vorgaben. Die Sicherungsschranken bestehen insbesondere aus Fassaden, Wänden, Böden und Decken, Türen und Toren als Schleusen sowie Gitterelementen bei betriebsnotwendigen Öffnungen.
Die technischen Sicherungsmassnahmen umfassen im Wesentlichen die Systeme für die Überwachung und Steuerung der Sicherungsschranken, für die Zutritts-, Zufahrts- und Warenkontrolle sowie für die Kommunikation und Alarmierung. Dazu gehören auch Infrastruktursysteme für den Betrieb der Sicherungssysteme in Bezug auf Stromversorgung und Datenübertragung.
Die Massnahmen selbst werden gesichert umgesetzt. Die technischen Sicherungseinrichtungen werden durch das zuständige Personal betrieben, bedient und ausgewertet. Bei allen notwendigen Informatiksystemen wird eine adäquate IT-Sicherheitsstufe umgesetzt.
Durch personelle, organisatorische und administrative Sicherungsmassnahmen werden die verschiedenen Sicherungsbereiche strukturiert und aufeinander abgestimmt. Diese Massnahmen umfassen insbesondere (Art. 6 Abs. 1 UVEK 2008)
die Sicherungsorganisation
Regelungen betreffend Kontrollen des Personen-, Fahrzeug- und Materialverkehrs in und aus der Anlage
Vereinbarungen und Übungen mit der Polizei resp. der Armee.
Die Sicherungsorganisation wird gemäss den geltenden Vorgaben aufgebaut. Dazu ist eine beauftragte Stelle für die Belange der Sicherung einzurichten (Art. 30 Abs. 4 KEV). Das UVEK kann gemäss Art. 23 Abs. 1 KEG eine Betriebswache fordern. Details zur Betriebswache sind in der Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen geregelt (VBWK 2006).
Das gesamte Personal muss die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK 2006) erfüllen. Zusätzlich müssen sich Personen, die Aufgaben wahrnehmen, die für die Sicherung des gTL massgebend sind, periodisch einer Sicherheitsprüfung unterziehen (Art. 24 KEG). Art. 33 Bst. a KEV, und die Verordnung über die Personensicherheitsprüfung (VPSP 2023) regeln die Kontrollen.
Organisatorische und administrative Sicherungsmassnahmen während des Betriebs richten sich nach den rechtlichen Vorgaben, u. a. Anhang 3 KEV. Sie umfassen beispielsweise Reglements, Vorschriften und Weisungen, den Sicherungsbericht oder Betriebsaufzeichnungen wie das Wachjournal.
Der Standort ist aufgrund der geografischen Lage, der geringen Siedlungsdichte sowie den Nutzungen in der unmittelbaren Nachbarschaft (geringe Gefährdung aus Sicht Sicherung) und der verkehrstechnischen Erschliessung sicherungstechnisch geeignet.
Die zur Plausibilisierung der Machbarkeit exemplarisch beschriebenen Sicherungsmassnahmen entsprechen der heutigen Erfahrung und Stand von Wissenschaft und Technik und erfüllen die heutigen gesetzlichen Anforderungen.