Der Projektperimeter befindet sich im «Haberstal» in Windlach, in der Gemeinde Stadel, im «Zürcher Unterland» (Fig. 3‑2). Östlich grenzt er an den Landschaftsteil «Rütifeld», welcher aktuell für Kiesgewinnung und -aufbereitung genutzt wird, südlich an landwirtschaftlich genutzte Gebiete. Das «Haberstal» wird dreiseitig von einem ausgedehnten Forst umschlossen.

Die Landschaft ist geprägt durch die ca. 1 km breite Talebene und die angrenzenden, meist bewaldeten Anhöhen und Hügel.

Das Terrain des Projektperimeters neigt sich in der Talebene leicht in Richtung Osten. Das «Haberstal» steigt im westlichen Teil des Anlagenperimeters um ca. 20 m in Richtung Westen an. Im angrenzenden Wald steigt das Gelände weiter mittelstark an (Höhendifferenz ca. 30 – 40 m, Steigung örtlich bis ca. 40 %). In der Falllinie des «Haberstal» fliesst heute ein ein­ge­doltes kleines Rinnsal, dessen Umlegung vorgesehen ist.

Der Anlagenperimeter ist im Westen durch Hügel und Wälder abgeschirmt, insbesondere im «Haberstal». Von Osten ist der Anlagenperimeter von den umliegenden Terrainerhebungen einsehbar. Im Wald, unmittelbar angrenzend an den Anlagenperimeter, ist der Ein­gliede­rungs­saum, bestehend aus einem Forst- und Waldweg entlang des Areals und einer Freihaltezone zur Sicherheit, z. B. gegen Waldbrand / Windwurf, vorgesehen (Fig. 3‑3). Die Freihaltezone dient ebenso der Sicherung, indem die Umgebung einsehbar wird (Detektion - Kap. 3.3). Der Weg wird für Forstarbeiten mit entsprechenden Fahrzeugen genutzt. Für übrige motorisierte Fahrzeuge ist die Nutzung des Wegs verboten.

Die nächstgelegenen Ortschaften Windlach, Raat und Zweidlen sind rund 1 km vom Standort entfernt, grössere Orte wie Glattfelden oder Weiach sind rund 2.5 km entfernt (Fig. 3‑2).

Die primäre Erschliessung erfolgt über die Kantonsstrasse zwischen Niederglatt und Glattfelden-West (K348, «Kiesstrasse») und über eine ca. 1 km lange Querstrasse zur «Zweidlenstrasse». Zweiter und dritter Erschliessungsweg sind über die Regionalstrasse von Windlach nach Zweidlen gewährleistet.

Die exemplarische Umsetzung sieht grundsätzlich mehrere Zufahrten ab der bestehenden «Zweidlen­­­strasse» vor4. Die vorgeschlagenen Zufahrtswege werden soweit unter Berück­sichti­gung betrieblicher Bedürfnisse möglich eingeschränkt, damit nur die notwendigen Fahrzeuge auf das Sicherungs­areal gelangen (Risikominderung).

Notfallzufahrten werden über alternative – derzeit weniger ausgebaute – Wege sichergestellt. Diese werden bei Bedarf ertüchtigt, aber nicht voll ausgebaut. ↩