Das Schema für das Zonen-/Schrankenkonzept der Sicherung findet sich in Anhang 2 KEV. Die verschiedenen Sicherungsschranken (vgl. Fig. 3‑4) haben dabei folgende Funktionen:

  • Der Durchfahrtschutz schützt vor Angriffen mit Fahrzeugen und erschwert den Transport von Angriffs­mitteln in das Durchfahrschutzareal bis zur Perimeterschranke.

  • Die Perimeterschranke umschliesst das Sicherungsareal. Sie dient der Detektion von Angrei­fern, der Lokalisation des Angriffsorts und der Auslösung des Alarms.

  • Die Sicherungsschranken D, C und B bieten einen von aussen nach innen zunehmenden räum­lichen Widerstand. Sie schützen und umschliessen jeweils die Bereiche mit sicher­heits­relevanten Systemen und Ausrüstungen.

Schematische Darstellung der Anordnung der für die Sicherung relevanten Zonen gemäss Anhang 2 KEV

Fig. 3‑4:Schematische Darstellung der Anordnung der für die Sicherung relevanten Zonen gemäss Anhang 2 KEV

 

Bei Zwischenlagern und geologischen Tiefenlagern entscheidet das ENSI, ob auf einzelne Siche­rungs­schranken verzichtet werden kann (Anhang 2 KEV). Dieser Entscheid kann erst im weiteren Ver­fahren, basierend auf detaillierteren objektspezifischen Angaben, gefällt werden.

Für die exemplarische Umsetzung wird die geforderte in die Tiefe gestaffelte Abwehr realisiert, indem die sicherungsrelevanten Bauten der OFA (vgl. Kap. 3.1) auf einem eigenständigen Siche­rungs­areal platziert werden (vgl. Fig. 3‑3). Die weiteren nicht sicherungsrelevanten Bauten werden getrennt davon auf dem östlich vorgelagerten konventionellen Areal positioniert. Sollten auch das Lüftungs-, Bau- und/oder Betriebsschachtkopfgebäude (Nr. 7 und 8 in Fig. 3‑3) siche­rungs­relevant werden (vgl. Kap. 3.1), so ist das mit der Anordnung möglich. Das Sicherungsareal ist mit einem Sicherungsperimeter und einem Durchfahrschutz umschlossen.

Die Zufahrt auf das Sicherungsareal des gTL erfolgt durch eine betriebsgerecht ausgelegte Fahr­zeug­schleuse (Nr. 3 in Fig. 3‑3) über das vorgelagerte konventionelle Areal. Eine Notzufahrt im Bereich der südöstlichen Sicherungsarealecke (Nr. 4 in Fig. 3‑3), oder je nach späterer Planung alter­nativ von der Waldseite her, wird als weitere Erschliessungsmöglichkeit vorgesehen.

Für den Transfer von Verfüll- und Versiegelungsmaterial (Nr. 6 in Fig. 3‑3) wird zusätzlich ein unter­irdischer Zugang auf das Sicherungsareal realisiert, welcher ebenfalls als Schleuse aus­gebildet wird.

Der Zutritt auf das Sicherungsareal des gTL erfordert ein Zugangsgebäude (Nr. 5 in Fig. 3‑3) mit Empfang, Anmeldung und kontrollierten Durchgängen (Personen- und Materialkontrolle).

Die Gebäudehüllen der sicherungsrelevanten OFA-Gebäude (Nr. 1, 2 und 5 in Fig. 3‑3) werden als primäre Sicherungsschranken ausgebildet. Damit die betrieblichen Prozesse möglichst unbe­ein­­trächtigt von der Sicherung ablaufen können, sind innerhalb der Gebäude möglichst wenig Siche­rungs­­schranken vorgesehen. Eine entsprechende Detailplanung sowie die genaue Zuordnung der Siche­rungs­zonen/-schranken bei den sicherungsrelevanten Bauten erfolgt in den nächsten Projekt­phasen gemäss den behördlichen Vorgaben.

Die Raumhüllen der Räume der Betriebswache, Loge/Empfang, Sicherungszentrale etc. sowie der Eingangsbereich des Sicherungsareals gTL mit Empfang, Personen- und Warenkontrolle etc. werden analog als Sicherungsschranken ausgebildet, angepasst auf die entsprechende Detail­planung und abgestimmt auf die Sicherungsanforderungen der sicherungsrelevanten Gebäude.