Das Schema für das Zonen-/Schrankenkonzept der Sicherung findet sich in Anhang 2 KEV. Die verschiedenen Sicherungsschranken (vgl. Fig. 3‑4) haben dabei folgende Funktionen:
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Der Durchfahrtschutz schützt vor Angriffen mit Fahrzeugen und erschwert den Transport von Angriffsmitteln in das Durchfahrschutzareal bis zur Perimeterschranke.
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Die Perimeterschranke umschliesst das Sicherungsareal. Sie dient der Detektion von Angreifern, der Lokalisation des Angriffsorts und der Auslösung des Alarms.
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Die Sicherungsschranken D, C und B bieten einen von aussen nach innen zunehmenden räumlichen Widerstand. Sie schützen und umschliessen jeweils die Bereiche mit sicherheitsrelevanten Systemen und Ausrüstungen.
Fig. 3‑4:Schematische Darstellung der Anordnung der für die Sicherung relevanten Zonen gemäss Anhang 2 KEV
Bei Zwischenlagern und geologischen Tiefenlagern entscheidet das ENSI, ob auf einzelne Sicherungsschranken verzichtet werden kann (Anhang 2 KEV). Dieser Entscheid kann erst im weiteren Verfahren, basierend auf detaillierteren objektspezifischen Angaben, gefällt werden.
Für die exemplarische Umsetzung wird die geforderte in die Tiefe gestaffelte Abwehr realisiert, indem die sicherungsrelevanten Bauten der OFA (vgl. Kap. 3.1) auf einem eigenständigen Sicherungsareal platziert werden (vgl. Fig. 3‑3). Die weiteren nicht sicherungsrelevanten Bauten werden getrennt davon auf dem östlich vorgelagerten konventionellen Areal positioniert. Sollten auch das Lüftungs-, Bau- und/oder Betriebsschachtkopfgebäude (Nr. 7 und 8 in Fig. 3‑3) sicherungsrelevant werden (vgl. Kap. 3.1), so ist das mit der Anordnung möglich. Das Sicherungsareal ist mit einem Sicherungsperimeter und einem Durchfahrschutz umschlossen.
Die Zufahrt auf das Sicherungsareal des gTL erfolgt durch eine betriebsgerecht ausgelegte Fahrzeugschleuse (Nr. 3 in Fig. 3‑3) über das vorgelagerte konventionelle Areal. Eine Notzufahrt im Bereich der südöstlichen Sicherungsarealecke (Nr. 4 in Fig. 3‑3), oder je nach späterer Planung alternativ von der Waldseite her, wird als weitere Erschliessungsmöglichkeit vorgesehen.
Für den Transfer von Verfüll- und Versiegelungsmaterial (Nr. 6 in Fig. 3‑3) wird zusätzlich ein unterirdischer Zugang auf das Sicherungsareal realisiert, welcher ebenfalls als Schleuse ausgebildet wird.
Der Zutritt auf das Sicherungsareal des gTL erfordert ein Zugangsgebäude (Nr. 5 in Fig. 3‑3) mit Empfang, Anmeldung und kontrollierten Durchgängen (Personen- und Materialkontrolle).
Die Gebäudehüllen der sicherungsrelevanten OFA-Gebäude (Nr. 1, 2 und 5 in Fig. 3‑3) werden als primäre Sicherungsschranken ausgebildet. Damit die betrieblichen Prozesse möglichst unbeeinträchtigt von der Sicherung ablaufen können, sind innerhalb der Gebäude möglichst wenig Sicherungsschranken vorgesehen. Eine entsprechende Detailplanung sowie die genaue Zuordnung der Sicherungszonen/-schranken bei den sicherungsrelevanten Bauten erfolgt in den nächsten Projektphasen gemäss den behördlichen Vorgaben.
Die Raumhüllen der Räume der Betriebswache, Loge/Empfang, Sicherungszentrale etc. sowie der Eingangsbereich des Sicherungsareals gTL mit Empfang, Personen- und Warenkontrolle etc. werden analog als Sicherungsschranken ausgebildet, angepasst auf die entsprechende Detailplanung und abgestimmt auf die Sicherungsanforderungen der sicherungsrelevanten Gebäude.