Bei den baulichen Sicherungsmassahmen handelt es sich primär um Bauelemente für die Ausbildung der definierten Schranken. Die verschiedenen Schranken haben unterschiedliche Eigenschaften und bieten den geforderten räumlichen Widerstand.
Die Durchgänge durch die Sicherungsschranken werden in der Regel als Schleusen ausgebildet. Sie haben denselben räumlichen Widerstand wie die Sicherungsschranke. Einzelne Durchgänge mit einer sehr tiefen Nutzungsfrequenz (z. B. Notzufahrt, Nr. 4 in Fig. 3‑3) dürfen als einfache Abschlüsse realisiert werden. Durchtritte und/oder Durchfahrten durch diese einfachen Durchgänge erfolgen unter Umsetzung von kompensatorischen Sicherungsmassnahmen.
Durchfahrschutz
Der Durchfahrschutz umschliesst die Perimeterschranke (Fig. 3‑3). Er stellt sicher, dass der Sicherungsperimeter geschützt ist und zu sicherungsrelevanten Bauten ein vorgegebener Sicherheitsabstand eingehalten wird. Ein Durchfahrschutz kann aus festen, künstlichen Hindernissen (z. B. Gebäuden, Pollern, Betonelementen, Steinblöcken, Leitplanken etc.), beweglichen Durchfahrschutzelementen (z. B. Roadblockern, absenkbaren Pollern etc.) oder natürlichen Hindernissen (z. B. Terrainsprüngen, passenden Baumbeständen etc.) bestehen. Die physische Widerstandsfähigkeit des Durchfahrschutzes wird auf die situativen Anforderungen abgestimmt.
Sicherungsareal / Perimeterschranke
Die Perimeterschranke umschliesst das Sicherungsareal des gTL (Fig. 3‑3). Die Perimeterzone, als freie Detektionszone mit ausreichender Breite, wird je nach örtlicher Gegebenheit des Sicherungsareals durch zwei Sicherungszäune (Standard) oder einem Sicherungszaun und einer Gebäudefassade (Nr. 6 in Fig. 3‑3) oder zwei Gebäudefassaden (Nr. 3 und 5 in Fig. 3‑3) begrenzt. Die angrenzenden Fassaden von nicht sicherungsrelevanten Gebäuden (Nr. 6 in Fig. 3‑3) werden in Richtung Perimeterzone unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Sicherung realisiert.
Sicherungsschranken
Die Sicherungsschranken umschliessen die Sicherungszonen und erfüllen die definierten Qualitäten gemäss den spezifischen Vorgaben. Die Sicherungsschranken bestehen insbesondere aus Fassaden, Wänden, Böden und Decken, Türen und Toren als Schleusen sowie Gitterelementen bei betriebsnotwendigen Öffnungen.