Die Organisationseinheiten für Projektierung, Bau, Betrieb und Verschluss sowie deren Aufgaben und Kompetenzen werden sukzessive gebildet und einen abgestimmten Übergang aufweisen. Der Zeitraum zwischen Rahmen- und Baubewilligung bietet ausreichend Zeit für die Zusammen­stellung und den Aufbau einer adä­quaten jeweils zeitgemässen Organisation im Zuge der Projektierungsphase unter Berücksich­tigung von Massnahmen zum Wissenserhalt und -transfer.

Auf Stufe RBG ist eine exakte und vollständige Festlegung der zukünf­tigen Betriebsorganisation weder sinnvoll noch nötig. Im RBG werden jedoch all­gemeine Angaben bezüglich der Vorgehens­­­weise zur Entwicklung der Organisation skizziert.