Die Organisationseinheiten für Projektierung, Bau, Betrieb und Verschluss sowie deren Aufgaben und Kompetenzen werden sukzessive gebildet und einen abgestimmten Übergang aufweisen. Der Zeitraum zwischen Rahmen- und Baubewilligung bietet ausreichend Zeit für die Zusammenstellung und den Aufbau einer adäquaten jeweils zeitgemässen Organisation im Zuge der Projektierungsphase unter Berücksichtigung von Massnahmen zum Wissenserhalt und -transfer.
Auf Stufe RBG ist eine exakte und vollständige Festlegung der zukünftigen Betriebsorganisation weder sinnvoll noch nötig. Im RBG werden jedoch allgemeine Angaben bezüglich der Vorgehensweise zur Entwicklung der Organisation skizziert.