Der Standort weist hinsichtlich der Eignung für die Betriebsphase günstige Eigenschaften auf.

Der Standort ist ausreichend gegen Naturgefahren geschützt, da

  • der Baugrund mit üblichen bautechnischen Methoden beherrschbar ist

  • die OFA oberhalb des Grundwassers gebaut wird

  • Hochwasser keine Gefährdung für den Anlagenperimeter darstellt

  • die Neigung des umgebenden Geländes und die Bodenbeschaffenheit unkritisch sind und deshalb Naturgefahren, die durch Hochwasser oder Erdbeben als externes Ereignis ausgelöst werden können, für die Anlage keine Gefährdung darstellen

  • der Untergrund keine Besonderheiten bzgl. seismischer Gefährdung darstellt und eine Verschiebungsgefährdung ausgeschlossen werden kann

  • der Standort durch stabile meteorologische und klimatologische Verhältnisse gekennzeichnet ist und extremwertstatistische Analysen, bei denen auch erwartbare Einflüsse des Klima­wandels entsprechend berücksichtigt werden, zeigen, dass für den Standort keine für die Auslegung kerntechnischer Anlagen ungewöhnliche Randbedingungen vorliegen

  • der Gefahr eines auf den Anlagenperimeter übergreifenden Waldbrandes mit ausreichender Distanz der OFA zum Waldrand bzw. mit einer Freihaltung der Reduzierung von Brand­lasten begegnet wird.

Im näheren Umfeld sind keine zivilisatorischen Gefährdungsquellen für das gTL auszumachen, da

  • Betriebe, die der Störfallverordnung unterliegen, sich in ausreichend grossem Abstand befinden

  • von militärischen Anlagen und Objekten sowie allfälligen militärischen Aktivitäten in der Umgebung der Anlage (bspw. Transporte) kein Gefährdungspotenzial ausgeht

  • für die Hochdruckgasleitung die entsprechenden Unbedenklichkeitsnachweise für Brand- und Explosionseinwirkung infolge eines Totalversagen der Gasleitung erbracht sind

  • ein unterstellter maximaler Gefahrguttransportunfall (Explosion und Brand) keine Auswir­kungen auf das gTL hat

  • sich für alle Grössenklassen heutiger Flugzeuge und Militärmaschinen sehr niedrige Absturz­häufigkeiten ergeben und auch künftig nicht mit einer wesentlich grösseren Anzahl von regionalen Flugbewegungen zu rechnen ist.

Fazit

Die Charakterisierung der Standorteigenschaften und der Einwirkungen von aussen zeigen die sicherheitstechnische Eignung aus dem Blickwinkel natürlicher und zivilisatorischer Gefahren und damit die Eignung des Standorts für den Bau und den Betrieb eines gTL.