In diesem Kapitel wird der Standort und dessen Umgebung charakterisiert, die Einwirkungen von aussen (EVA) bewertet und damit die Standorteignung für den Bau und Betrieb des gTL aufgezeigt21. Für die Erstellung des Spektrums der zu unterstellenden EVA werden grundsätzlich die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Verordnungen berücksichtigt22.
Die Standorteigenschaften mit Relevanz für die Langzeitsicherheit sind in Kap. 4.3 bis 4.5 behandelt.
Eine generische Sicherheitsbetrachtung der Einwirkungen von innen (EVI) ist in Nagra (2024l) dokumentiert. ↩
Es wird auf die in Art. 8, Abs. 3 KEV und Art. 5 Abs. 1 UVEK genannten Störfälle mit Ursprung ausserhalb der Anlage eingegangen, soweit sie für das gTL bzw. den Standort relevant sind und zutreffen. Dabei werden auch Folgeereignisse betrachtet (bspw. Explosion und Waldbrand). Kombinierte Ereignisse von Einzelereignissen – die kausal zusammenhängen können wie hohe Temperaturen und Trockenheit – sind bei einem gTL nicht relevant, da die Schutzziele Kontrolle der Reaktivität und Kühlung der Kernmaterialien und der radioaktiven Abfälle keine aktiv oder passiv zu begrenzenden Grössen bei den vorgesehenen und bereits vorgängig zwischengelagerten hochaktiven Abfällen darstellen (vgl. Kap. 3.1.3). ↩