Die Strahlenexposition für die Bevölkerung in der Umgebung der OFA ist aufgrund der vernach­lässigbaren Direktstrahlung (am Zaun) und fehlender radiologischer Abgaben über den Luft- und Wasserpfad während des Normalbetriebs nach heutigem Planungsstand auf die natürliche Strahlen­exposition beschränkt. Mit den kerntechnischen Auslegungsprinzipien und mit einem ge­eigne­ten Strahlenschutz- und Überwachungskonzept wird sichergestellt, dass der Betrieb für Personal und Bevölkerung keine unzulässige Zusatzbelastung darstellt. Das gTL wird zum Zeit­punkt der Inbetriebnahme eine strahlenschutztechnisch optimiert ausgelegte und ausgereifte Anlagecharakteristik aufweisen.