Die Nagra hat gemäss den Vorgaben der Aufsichtsbehörde (ENSI 2018a) im Sicherheitsbericht beim RBG für den gewählten Standort einen quellenbezogenen Dosisrichtwert vorzuschlagen. Als quellenbezogenen Dosisrichtwert bzw. für die maximal zulässige Strahlenexposition für Personen in der Umgebung der Anlage (Art. 14 Abs. 1 Bst. e KEG) wird 0.3 mSv pro Jahr vorgeschlagen. Der Vorschlag orientiert sich am Gebot zur stufengerechten Optimierung gemäss ENSI-G03 (ENSI 2023a) und stellt sicher, dass mit der Rahmenbewilligung der erforderliche Handlungsspielraum für eine sicherheitsgerichtete Optimierung über alle Phasen hinweg bis zum Verschluss des gTL erhalten bleibt.