Der Standort des gTL umfasst einen Projektperimeter zur Anordnung der OFA sowie einen vorläufigen Schutzbereich für die Umsetzung der UTA.

Für die benötigte OFA hat die Nagra als Ergebnis des Partizipationsprozesses im Rahmen des SGT den Standort Haberstal bestimmt (Nagra 2025b). Für die Realisierung der OFA stellt der Projektperimeter (Fig. 2‑1) den raumplanerisch festzulegenden Standort an der Oberfläche dar (Art. 14 Abs. 1 Bst. b KEG). Er besteht aus Anlagenperimeter und Eingliederungssaum. Die Beschreibung des Projektperimeters ist in Kap. 2.3.2 und Kap. 2.4.3 und seine Standort­eigenschaften sind in Kap. 3.3 zu finden.

Im Untergrund stellt der vorläufige Schutzbereich (Art. 14 Abs. 1 Bst. f Ziff. 2 KEG) den raumplanerisch festzulegenden bzw. zu schützenden Bereich für die Realisierung der UTA dar. Der vorläufige Schutzbereich ist in Kap. 5.1 und die Standorteigenschaften für den Sicherheits­nachweis der Nachverschlussphase in Kap. 4.3 bis 4.5 beschrieben.

Übersichtskarte mit dem Projektperimeter und dem Vorschlag für den vorläufigen Schutzbereich

Fig. 2‑1:Übersichtskarte mit dem Projektperimeter und dem Vorschlag für den vorläufigen Schutzbereich