Die Gesamtanlage wird, abgestimmt auf die fünf wesentlichen Tätigkeiten, modular in Funktions­bereiche unterteilt, die in Fig. 2‑5 dargestellt sind. Die Funktionsbereiche verteilen sich auf OFA und UTA, wobei die Zugangsbauwerke der UTA zugeordnet sind.

Die OFA dient der Annahme der radioaktiven Abfälle und stellt Flächen für die Erschliessung, den Bau und den Betrieb bereit.

In der UTA findet als erstes das Bestätigen statt. Das Bestätigen umfasst einerseits die Demon­stration sicherheitsrelevanter Techniken (z. B. die Rückholbarkeit) im Hinblick auf die Betriebs­phase und andererseits die Erfüllung der Eignungskriterien. Anschliessend erfolgt das Einlagern in den Hauptlagern und einer kleinen repräsentativen Abfallmenge in den Pilotlagern. Letztere dienen anschliessend der Beobachtung. Der zentrale Bereich dient dauerhaft allen Tätigkeiten in der UTA und erfüllt logistische Funktionen. Der Zugang verbindet UTA und OFA und dient daher ebenfalls allen Tätigkeiten.