Fünf wesentliche Tätigkeiten beschreiben den Ablauf der Realisierung des Vorhabens (Fig. 2‑4). Im Phasenmodell aus ENSI (2023a) sind diese Tätigkeiten der Bauphase (Erstellen) und der Betriebsphase (Bestätigen, Einlagern, Beobachten, Verschliessen) zugeordnet. Die Tätigkeiten fassen übergeordnete Anforderungen an die Funktionsbereiche (Fig. 2‑5) zusammen, bilden die vorgesehenen Phasen und Bewilligungsschritte ab und setzen so die Vorgaben der Kernenergiegesetzgebung um9.
Fig. 2‑4:Abfolge der fünf wesentlichen Tätigkeiten zur Realisierung des Vorhabens gTL
Fig. 2‑5:Funktionsbereiche der Gesamtanlage des gTL
Die Farbe der Funktionsbereiche ordnet die wesentlichen Tätigkeiten zu. Weisse Funktionsbereiche dienen allen Tätigkeiten. Gemäss gegenwärtigen Verschlusskonzept (Nagra 2021c) sind im zentralen Bereich und den Testbereichen keine Versiegelungsbauwerke sondern Verfüllungen geplant.
Zeitliche Angaben zur Realisierung bzw. der Realisierungsplan mit seinen Realisierungsphasen und dem entsprechenden Arbeitsprogramm findet sich im Entsorgungsprogramm, welches alle 5 Jahre aktualisiert wird. ↩