Der «Sachplan geologische Tiefenlager» (SGT) legte das Verfahren und die Kriterien fest, wie in der Schweiz das Wirtgestein und der Standort für ein gTL ausgewählt wurde (BFE 2008). Das Verfahren umfasste drei Etappen. Ausgehend von der gesamten Schweiz wurden in der letzten Etappe die verbliebenen drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost mit einem umfangreichen erdwissenschaftlichen Untersuchungsprogramm vertieft untersucht. Die Standortwahl der Nagra erfolgte in einem sicherheitstechnischen Vergleich (Nagra 2025a) gemäss den behördlichen Vorgaben (ENSI 2018a). Der qualitative Vergleich entsprechend der vom SGT vorgegebenen Kriterien zur Sicherheit und technischer Machbarkeit (BFE 2008) ergab eindeutig Nördlich Lägern (NL) als bestes Standortgebiet sowohl für ein HAA- als auch für ein SMA-Lager. Die Vorgaben aus ENSI (2018a) sehen vor, dass beide Lager in einem gTL realisiert werden können. Weil sich das Standortgebiet NL sowohl für ein HAA-Lager als auch für ein SMA-Lager als bestes Standortgebiet erwiesen hat, beantragt die Nagra eine Rahmenbewilligung für ein gTL für alle Kategorien von radioaktiven Abfällen gemäss Art. 51 KEV (vgl. Kap. 2.3.3) am Standort Haberstal1 (Nagra 2024k). Der Standort des gTL (vgl. Kap. 2.1) umfasst einen Projektperimeter zur Anordnung der Oberflächenanlage sowie einen vorläufigen Schutzbereich für die Umsetzung der Untertaganlage.
Im weiteren Verlauf des Berichts wird für Standort Haberstal nur «Standort» benutzt. ↩