Die Nagra beantragt eine Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager (gTL) mit der Oberflächenanlage am Standort Haberstal (Gemeinde Stadel, Kanton Zürich). Der vorliegende Sicherheitsbericht ist Bestandteil des Rahmenbewilligungsgesuchs (RBG) für das gTL und behandelt gemäss Art. 23 Bst. a KEV folgende Themen:
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die Standorteigenschaften
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den Zweck und die Grundzüge des Projektes
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die voraussichtliche Strahlenexposition in der Umgebung der Anlage
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die wichtigen personellen und organisatorischen Angaben
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die Langzeitsicherheit
Des Weiteren werden die in ENSI (2018a) geforderten Sicherheitsnachweise für die Betriebs- und Nachverschlussphase dokumentiert sowie Vorschläge für die Eignungskriterien (Art. 14 Abs. 1 Bst. f Ziff. 1 KEG) und den vorläufigen Schutzbereich (Art. 14 Abs. 1 Bst. f Ziff. 2 KEG) gemacht.
Der Sicherheitsbericht hat die Aufgabe, nachvollziehbar darzulegen, dass die gesetzlich geforderten sicherheitstechnischen Vorgaben durch einen geeigneten Standort und eine geeignete Auslegung der Anlage erfüllbar sind und beim Bau, Betrieb und Verschluss des gTL erreicht werden können. Die anzuwendenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen sind in den jeweiligen Kapiteln, d. h. jeweils bei den einzelnen Themen, aufgeführt. Wo auf Ergebnisse und Aussagen aus Referenzberichten abgestützt wird, werden diese im Bericht referenziert.
Der Sicherheitsbericht enthält eine exemplarische Umsetzung der Gesamtanlage am Standort auf Stufe Konzept. Das Bewilligungsverfahren nach KEG sieht vor, dass dem Baugesuch ein spezifisches Projekt zugrunde zu legen ist. Dieses hat die Festlegungen der Rahmenbewilligung nach KEG zu berücksichtigen, wird aber ansonsten den Stand der Erfahrung und von Wissenschaft und Technik widerspiegeln und das Ergebnis von Weiterentwicklungen sein.