Die allfällige Rückholung erfolgt, wie die Einlagerung, auf der Basis eines entsprechenden Strahlenschutzkonzepts. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung eines Überwachungsbereichs. Das Strahlenschutzkonzept der Rückholung wird, wie bei der Einlagerung, durch die zuständige Behörde geprüft und freigeben.

Strahlenschutztechnische Bedingungen bei der HAA-Rückholung

Bei der HAA-Rückholung ist heute von den gleichen Anforderungen an die Strahlenschutz­konzepte auszugehen wie in der Betriebsphase für die HAA-Einlagerung.

Eine Aktivierung des Bentonits im Nahfeld der HAA-ELB ist für die Rückholung vernach­lässigbar, da die Neutronendosisleistung ausserhalb des ELB zu gering ist.

Eine potenzielle Kontamination des Nahfelds der HAA-ELB ist ebenfalls vernachlässigbar, da die Dichtigkeit der HAA-ELB vor der Einlagerung geprüft wurde und im betrachteten Zeitraum bis zur Rückholung auch bei unerkannten Mängeln kein Materialversagen zu erwarten ist. Zudem werden die Handhabungsprozesse und -vorgänge so gestaltet, dass die Integrität der Behälter erhalten bleibt (Belastungen bei Abweichungen und Störfällen sind begrenzt).

Analog zum Einlagerungsprozess muss die Rückholung der HAA-ELB aufgrund der Strahlen­exposition im Lagerstollen ferngesteuert erfolgen. Für den Fall von Abweichungen und Störungen sind organisatorische und technische Massnahmen vorzusehen, so dass eine ferngesteuerte und damit strahlenschutztechnische Bewältigung umsetzbar ist. Der HAA-ELB muss nach der Rückholung aus dem Lagerstollen ferngesteuert in einen Transportbehälter (Abschirmung der Direktstrahlung) verpackt werden, bevor er den Schleusenbereich für den Transport zur Ober­fläche verlassen darf (Kapitel 5.2). Aus Gründen des Strahlenschutzes werden analog zur Einlage­rung nur einzelne HAA-ELB rückgeholt, in Transportbehälter verpackt und an die Oberfläche transportiert.

Strahlenschutztechnische Bedingungen bei der SMA-Rückholung

Auch bei den SMA-Kavernen ist davon auszugehen, dass dieselben Anforderungen an den Strahlenschutz erfüllt werden müssen wie bei der Einlagerung.

Die Integrität der SMA-ELB ist zum betrachteten Zeitpunkt ebenfalls noch vorhanden. Aufgrund des schwach- und mittelaktiven Inventars ist ein Personaleinsatz möglich. Der generelle Aufent­halt und die Aufenthaltsdauer von Personal in den SMA-Lagerkavernen werden von der vor­liegenden Ortsdosisleistung bestimmt, so dass die Dosisgrenzwerte der strahlenexponierten Personen gemäss Strahlenschutzverordnung (Art 56. Kap. 5 StSV 2017) zu keiner Zeit über­schritten werden und die Sicherheit des Personal gewährleistet ist. Für die SMA-Rückholung werden für den Bedarfsfall (z. B. für mittelaktives Inventar oder für den Störfall einer Schädi­gung / Verlust der Behälterintegrität) entsprechende Transportbehälter vorgehalten. Es werden jeweils nur einzelne SMA-ELB rückgeholt und ggf. in Transportbehälter verpackt, bevor diese die physische Trennung (z. B.: Tor oder Schleuse) des Überwachungsbereichs verlassen zum Transport an die Oberfläche.