Ein Entscheid für eine Rückholung wird auf einer sorgfältigen Abwägung beruhen. Das vorgesehene Lagerkonzept stellt mit höchstmöglicher Sicherheit sicher, dass für eine gründliche Abklärung der Notwendigkeit der Rückholung und ihrer Umsetzung die notwendige Zeit zur Verfügung steht, weil davon ausgegangen werden kann, dass keine dringliche Situation vorliegt. Die Abfälle sind nach wie vor im bestehenden redundanten Mehrfachbarrierensystem (siehe Nagra 2021a) eingeschlossen, so dass eine unzulässige Freisetzung von Radionukliden an die Umwelt über einen langen Zeitraum vernachlässigt werden kann.
Im Sinne einer schrittweisen Planung sind, gemäss den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorgaben bezüglich Rückholung, folgende Konkretisierungsschritte vorgesehen:
Für das Rahmenbewilligungsgesuch ist gemäss ENSI (Kap 7.4.2 Bst. a ENSI 2020b) ein Konzept zur Rückholung zu erarbeiten.
Im Rahmen des Baugesuchs wird das Rückholungskonzept weiter konkretisiert, so dass die erforderlichen baulichen Massnahmen umgesetzt werden können.
Vor Inbetriebnahme, das heisst in Hinblick auf die Erteilung der Betriebsbewilligung, ist gemäss Art. 65 KEV 2004 die Funktionstüchtigkeit der Entfernung des Verfüllmaterials und die Technik zur Rückholung nachzuweisen.
Falls es in der Betriebs- oder Beobachtungsphase Hinweise gibt, dass eine Rückholung erforderlich sein könnte, wird eine detaillierte Planung erfolgen. Diese besteht aus einer Bestandsaufnahme aller Elemente des Lagers, die in Zusammenhang mit einer Rückholung relevant sind, und einer Bewertung im Hinblick auf den Sicherheitsnachweis. Falls die Bewertung zum Entscheid zur Rückholung führt, werden anschliessend alle Schritte der Rückholung geplant. Dazu kann für die Entfernung des Verfüllmaterials und die Rückholung der Endlagerbehälter auf die Erkenntnisse der entsprechenden Demonstrationsversuche abgestützt werden. Falls es hinsichtlich der Versuche geänderte Randbedingungen gibt, sind entsprechende Anpassungen bei den Abläufen oder den Geräten vorzunehmen. Für die Förderung der Endlagerbehälter an die Oberfläche kann grundsätzlich auf die für die Einlagerung verwendeten Techniken zurückgegriffen werden. Neben der Funktionalität der Rückholung, sind auch alle anderen schon für die Einlagerung relevanten Aspekte für die Rückholung zu prüfen bzw. zu gewährleisten (z. B. Strahlenschutz, nukleare Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz). Vor der Rückholung ist auch eine Bewilligung in einem dann bestehenden geeigneten Regelwerk, z. B. nach ENSI A04 (HSK 2016) «Änderung einer kerntechnischen Anlage», zu erlangen. Die Rückholung findet somit in einem geordneten Verfahren mit zugehörigen Prüfungen und Genehmigungen statt und wird entsprechend mehrere Jahre in Anspruch nehmen.