Das KEG (Art. 37 Abs.1 Bst. b KEG 2003) sieht vor, dass für ein geologisches Tiefenlager (gTL) eine Betriebsbewilligung erteilt werden kann, wenn […] die Rückholung der radioaktiven Abfälle bis zu einem allfälligen Verschluss ohne grossen Aufwand möglich ist.
Der vorliegende Bericht beschreibt ein Rückholungskonzept für die Abfälle im geologischen Tiefenlager (gTL) im Opalinuston und zeigt, wie diese Bedingung bis zum Verschluss erfüllt werden kann.
Inhalt und Aufbau des Rückholungskonzepts richten sich nach der ENSI-Richtlinie G03 für geologische Tiefenlager (Kap 7.4.2 Bst. a ENSI 2020b). Diese gibt vor, dass mit dem RBG ein Konzept zur allfälligen Rückholung der radioaktiven Abfälle einzureichen ist. Das […] Konzept für eine allfällige Rückholung der radioaktiven Abfälle ohne grossen Aufwand beschreibt die Art und Weise des Vorgehens in den Grundzügen (Zu Kap. 7.4.2 Bst. a ENSI 2020a). Mit dem vorliegenden Konzept soll dabei gezeigt werden, welche planerischen, logistischen, baulichen und überwachungstechnischen Schritte notwendig sind, um eine allfällige Rückholung bis zum Verschluss durchführen zu können (vgl. Kap. 7.4.2 Bst. a ENSI 2020b).
Schwerpunkt der Konzeptentwicklung ist die Entnahme der Abfallbehälter aus den verfüllten Lagerkammern mit heute zur Verfügung stehender Technik. Der dafür notwendige Rückbau der Verschlussbauwerke bis zu den Lagerkammern wird ebenfalls beschrieben. Das Verladen der Abfälle in Transportbehälter und der Transport an die Oberfläche ist vergleichbar mit den Vorgängen bei der Einlagerung und wird daher nur grob beschrieben.
Die Nacharbeiten nach erfolgter Rückholung zur Überführung des Tiefenlagers in einen mit den Behörden zu definierenden Zustand wird im vorliegenden Bericht nicht behandelt.
Der Rücktransport von Abfallbehältern an die Oberfläche während des Einlagerungsbetriebs stellt keine Rückholung dar und wird daher im Rahmen der Betriebs- und Störfallkonzepte betrachtet.