Die SGT-Vorgaben für das Kriterium «Prognostizierbarkeit der Langzeitveränderungen» sind in Fig. A‑12 wiedergegeben. Die zu beurteilenden Aspekte werden folgendermassen adressiert:
Diskutiert wird die Langzeitentwicklung der Nordschweiz in Kap. 6 in Nagra 2024h). Der Einfluss vieler Entwicklungen (z.B. Hydrogeologie und Hydrochemie) auf die Barrierewirkung bleibt über den Betrachtungszeitraum klein (Kap. 6.5 und 6.6.1 in Nagra 2024h). Einige der zu beurteilenden Aspekte sind denn aufgrund der ausgereiften Datenbasis bereits in die Beurteilung der KG 1 und 2 eingeflossen (z.B. Seismizität, unabhängige Evidenzen, siehe Anhang B für Projektunterschiede zur Etappe 2). Für andere Aspekte (z.B. Effekte der zukünftigen tektonischen Entwicklung auf die Barrierewirkung) ist die Prognostizierbarkeit zwischen den Standortgebieten vergleichbar mit der Bewertung in KG 1 oder 2 abgedeckt: So wird z.B. für alle Standortgebiete erwartet, dass eine allfälige Reaktivierung bevorzugt an regionalen Störungszonen erfolgt (Kap. 6.2.4 in Nagra 2024h). Sollte es zu einer zukünftigen Neubildung von Störungen im EG kommen, dürften deren Länge und Versätze in allen Standortgebieten eher klein ausfallen (Kap. 6.2.4 in Nagra 2024h) und das Selbstabdichtungsvermögen der tonmineralreichen Gesteine in allen EG ausreichend wirksam sein (siehe Kriterium 2.1, Kap. 4.2.1.2; und Kap. 5.7 in Nagra 2024h).
In Kriterium 3.3 mittels Indikatoren bewertet wird die Robustheit der in den Kriterien 2.2 und 2.3 gemachten Aussagen zu folgenden Aspekten der Langzeitveränderungen:-
Nicht reduzierbare Ungewissheiten hinsichtlich Prognostizierbarkeit der Auswirkungen der geologischen Langzeitentwicklungen (insb. die Auswirkungen der Klimaentwicklung und der Erosion) werden mit dem bereits in Kriterium 2.2 (vgl. Anhang A.6) eingesetzten Indikator «Restüberdeckung im Hinblick auf Dekompaktionseffekte» erfasst (Kap. A.11.1)
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Nicht reduzierbare Ungewissheiten hinsichtlich der Auswirkungen von lagerbedingten Einflüssen auf die Barrierewirkung unter pessimistischen Annahmen zu Gesteinseigenschaften werden mit den bereits in Kriterium 2.3 (vgl. Anhang A.7) eingesetzten Indikatoren «Gasbedingte Porenwasser-Überdrücke im WG» und «Thermisch bedingte Porenwasser-Überdrücke im WG» erfasst (Kap. A.11.2).
Kap. A.11.3 enthält eine Zusammenfassung der für das Kriterium 3.3 «Prognostizierbarkeit der Langzeitveränderungen» im Kontext der Etappe 3 beurteilten Aspekte und der dafür verwendeten Indikatoren und Bewertungsskalen.
Fig. A‑12:Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 3.3 «Prognostizierbarkeit der Langzeitveränderungen»