Im vorliegenden integralen Überwachungskonzept werden Überwachungsmassnahmen zusam­men­gefasst, die im Zusammenhang mit der Betriebs- und Langzeitsicherheit des geologischen Tiefenlagers stehen und unter der Zielstellung gemäss Kapitel 3 erfolgen. Dies entspricht auch den Anforderungen gemäss Kap. 6.1 Bst. b ENSI-G03. Während Bau und Betrieb des gTL erfolgen weitere Überwachungsmassnahmen ausserhalb der Zielstellungen wie in Kapitel 3 beschrieben. Zur Abgrenzung des integralen Überwachungskonzepts von diesen, werden im Folgenden Themen eingeordnet, die nicht als Teil des integralen Überwachungskonzepts be­trachtet werden. Die folgende Auflistung ist dabei nicht als vollständig zu betrachten.

Sicherung

Massnahmen, die zur Sicherung der Anlage gemäss Art. 9 KEV erforderlich sind, werden in Nagra (2025b) beschrieben.

Prozesssteuerung

Zur Steuerung verschiedener Prozesse respektive Anlagen (z.B. Lüftung) werden gewisse Überwachungs­massnahmen bzw. der Einsatz von verschiedener Messtechnik erforderlich sein. Diese werden der Prozesssteuerung zugeschrieben und sind nicht Teil des integralen Über­wachungskonzepts.

Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz

Spezifische Massnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz werden mit dem Baugesuch spezifiziert (Nagra 2024a) und sind nicht Teil des integralen Überwachungskonzepts.

Personeller Strahlenschutz

Ein personeller Strahlenschutz ist ab der ersten Annahme von Abfällen nötig und entsprechende Massnahmen werden rechtzeitig zur Erlangung der Betriebsbewilligung spezifiziert. Siehe dazu auch Nagra (2025a).

Nicht-radiologische Emissionen

Die Überwachung von nicht-radiologischen Emissionen (z.B. Lärm, Erschütterungen, Luftrein­haltung) wird in Einklang mit den nächsten Stufen der Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Die Überwachung von nicht-radiologischen Emissionen ist nicht Teil des integralen Über­wachungs­konzepts.

Überwachung der Bauausführung

Die Überwachung der Bauausführung zur Qualitätssicherung wird mit dem Baugesuch be­schrie­ben und ist nicht Teil des integralen Überwachungskonzepts.

Safeguards

Mittels Safeguards-Massnahmen ist sicherzustellen, dass kein deklariertes Kernmaterial ent­wen­det wird. Die vorgesehenen Massnahmen sind im Sicherungsbericht dargestellt (Nagra 2025b) und fallen nicht unter das hier beschriebene integrale Überwachungskonzept.