Ausgangslage
Im Sinne der Störfallvorsorge in der Raumplanung wird im vorliegenden Bericht dargelegt, welche Auswirkungen die BEVA als zukünftiges Arbeitsplatzgebiet auf das Störfallrisiko der umliegenden, störfallrelevanten Anlagen hat. Allfällige Anlagen der BEVA, die im Geltungsbereich der Störfallverordnung (StFV 1991) liegen (z.B. Tank- oder Chemielager), werden im UVB (Kap. 5.13 in Nagra 2025e) behandelt. Die sogenannten «Einwirkungen von aussen» auf den Projektperimeter werden im Sicherheitsbericht (Kap. 4 in Nagra 2025c) analysiert und bewertet.
In der Nachbarschaft des Projektperimeters befinden sich folgende störfallrelevante Anlagen, die der StFV unterstellt sind (vgl. Fig. 6‑9):
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Rohrleitungsanlage (Gasleitung 70 bar). Der Konsultationsbereich (KOBE) beträgt beidseitig 300 m.
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Forschungseinrichtung des PSI und Zwilag (Chemie-/Störfallbetriebe ohne KOBE): die Störfallszenarien führen ausserhalb des Betriebsareals zu keinen Personenschäden.
Die in Kap. 6.4.3 erwähnte, künftige 5 bar Erdgasleitung der REFUNA AG entspricht nicht den Kriterien nach Anhang 1.3 StFV und ist deshalb nicht störfallrelevant.
Fig. 6‑9:Auszug Risikokataster Kanton AG
(AGIS 2024)
Voraussichtliche Auswirkungen
Der Projektperimeter der BEVA liegt ausserhalb des KOBE der Rohrleitungsanlage, ausserhalb des Betriebsareals des PSI und des störfallrelevanten Teils des Betriebsareals der Zwilag.
Zusammenfassende Beurteilung
Der Anlagenperimeter wurde auf die Störfallvorsorge räumlich abgestimmt. Es ist keine weitere Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge notwendig.
Handlungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen
Kein(e)