Die SGT-Vorgaben für das Kriterium «Explorierbarkeit der räumlichen Verhältnisse» sind in Fig. A‑11 wiedergegeben. Beurteilt wird die Robustheit der Aussagen zu den räumlichen geologischen Verhältnissen in Anbetracht der verbleibenden, mit erdwissenschaftlichen Untersuchungen nicht reduzierbaren Ungewissheiten. Die zu beurteilenden Aspekte werden folgendermassen adressiert:
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Die Zugänglichkeit für Untersuchungen von der Erdoberfläche aus ist in allen Standortgebieten gegeben: Die angestrebten Untersuchungen konnten erfolgreich durch-geführt werden. Es liegt für alle potenziellen Lagerzonen eine standortspezifische Daten-grundlage vor und die Daten weisen generell eine hohe Qualität auf.
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Die räumlichen geologischen Verhältnisse in den potenziellen Lagerzonen konnten zum Zweck des sicherheitstechnischen Vergleichs ausreichend gut exploriert werden, dies auch in Zonen mit reduzierter Abbildungsqualität (Kap. 5.1 in: (Nagra 2024a), (Nagra 2024b), (Nagra 2024c)). Die Relevanz der verbleibenden nicht reduzierbaren Ungewissheiten hinsichtlich diverser Kriterien wird in Kap. 4.3.2 betrachtet.
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Eine mit erdwissenschaftlichen Untersuchungen nicht mehr weiter reduzierbare Ungewissheit zur räumlichen Konstanz der lithologischen Beschaffenheit verbleibt hinsichtlich der hydrogeologischen Ausprägung des Keuper-Aquifers (Kap. 4.5.3 in Nagra 2024h). Da der Keuper-Aquifer die EG im Liegenden begrenzt, wird der Einfluss dieser Ungewissheit auf die Geometrie (Mächtigkeit) der EG mit dem Indikator «Auswirkungen der Ungewissheiten zu den EG-begrenzenden Aquiferen» erfasst (Kap. A.10.1).
Fig. A‑11:Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 3.2 «Explorierbarkeit der räumlichen Verhältnisse»