Die SGT-Vorgaben für das Kriterium «Explorierbarkeit der räumlichen Verhältnisse» sind in Fig. A‑11 wiedergegeben. Beurteilt wird die Robustheit der Aussagen zu den räumlichen geologi­schen Verhältnissen in Anbetracht der verbleibenden, mit erdwissenschaftlichen Untersuchungen nicht reduzierbaren Ungewissheiten. Die zu beurteilenden Aspekte werden folgendermassen adressiert:

  • Die Zugänglichkeit für Untersuchungen von der Erdoberfläche aus ist in allen Standortgebieten gegeben: Die angestrebten Untersuchungen konnten erfolgreich durch-geführt werden. Es liegt für alle potenziellen Lagerzonen eine standortspezifische Daten-grundlage vor und die Daten weisen generell eine hohe Qualität auf.

  • Die räumlichen geologischen Verhältnisse in den potenziellen Lagerzonen konnten zum Zweck des sicherheitstechnischen Vergleichs ausreichend gut exploriert werden, dies auch in Zonen mit reduzierter Abbildungsqualität (Kap. 5.1 in: (Nagra 2024a)(Nagra 2024b)(Nagra 2024c)). Die Relevanz der verbleibenden nicht reduzierbaren Ungewissheiten hinsichtlich diverser Kriterien wird in Kap. 4.3.2 betrachtet.

  • Eine mit erdwissenschaftlichen Untersuchungen nicht mehr weiter reduzierbare Ungewissheit zur räumlichen Konstanz der lithologischen Beschaffenheit verbleibt hinsichtlich der hydrogeologischen Ausprägung des Keuper-Aquifers (Kap. 4.5.3 in Nagra 2024h). Da der Keuper-Aquifer die EG im Liegenden begrenzt, wird der Einfluss dieser Ungewissheit auf die Geometrie (Mächtigkeit) der EG mit dem Indikator «Auswirkungen der Ungewissheiten zu den EG-begrenzenden Aquiferen» erfasst (Kap. A.10.1).

    Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 3.2 «Explorierbarkeit der räumlichen Verhältnisse» Gelbe Markierung: Aspekte, welche in SGT-Etappe 3 beurteilt werden

Fig. A‑11:Zu beurteilende Aspekte für das SGT-Kriterium 3.2 «Explorierbarkeit der räumlichen Verhältnisse»