In Etappe 3 des Sachplans geologisches Tiefenlager (SGT) wählt die Nagra aus den weiter zu untersuchenden geologischen Standortgebieten Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost den Standort aus, an welchem das Tiefenlager realisiert werden soll. Die Standortwahl erfolgt anhand eines sicherheitstechnischen Vergleichs und basiert auf der geologischen Situation in den Standortgebieten, den abgegrenzten einschlusswirksamen Gebirgsbereichen (EG) der Standortgebiete, den darin erarbeiteten, beispielhaften Lagerprojekten, den Sicherheitsanalysen für den Standortvergleich und der qualitativen Bewertung der EG bezüglich der 13 SGT-Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit (ENSI 2018).
In vorliegendem Bericht definiert die Nagra die Methodik für die qualitative Bewertung in Etappe 3 und hält die Bewertungsergebnisse bezüglich der 13 SGT-Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit für HAA und SMA fest. Die Ergebnisse aus der qualitativen Bewertung fliessen in die vergleichenden Gesamtbewertungen je für HAA und SMA im Bericht zur Begründung der Standortwahl (Nagra 2025).
Mit diesem Bericht werden die Ergebnisse der qualitativen Bewertung als Grundlage für den sicherheitstechnischen Vergleich der Standorte für ein geologisches Tiefenlager dargelegt. Der Bericht bietet somit eine Grundlage für die Prüfung der Nachvollziehbarkeit der Bewertungen der 13 sicherheitstechnischen Kriterien des Sachplans und der daraus abgeleiteten gesamtheitlichen Bewertung (Prüffrage Nr. 5 aus ENSI 2018).
Das bautechnnische Dossier (Nagra 2023) basiert auf einer Version des geologischen Schichtmodells aus dem Jahr 2022. Die Bewertung der für die Langzeitsicherheit relevanten Aspekte basiert auf einem weiter entwickelten Schichtmodell (Nagra 2024g). Die dabei gemachten Anpassungen der Schichtmächtigkeiten und Tiefenangaben sind nicht signifikant für die Bewertung der bautechnischen Aspekte. Der Informationsstand für externe Daten, Gesetze und Verordnungen entspricht dem Stand per 31.01.2024.