Vorkehrungen zur Überwachung dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Langzeitsicherheit bzw. die Barrierenwirksamkeit haben (Art. 11 Abs. 2 KEV). Weiterhin soll der Einfluss der für die Überwachung vorgesehenen Installationen auf die Langzeitsicherheit aufgezeigt und minimiert werden (Kap 6.1 Bst. g ENSI-G03).
Die Erfahrung aus Experimenten in Untertagelaboren zeigt, dass es durch Kabelkanäle oder auch einzelne Kabel und Leitungen zu Leckagen kommen kann. Solche Fluidwegsamkeiten sind der Barrierenwirksamkeit abträglich und entsprechend auszuschliessen. Die Verwendung von Bohrungen im Bereich des Hauptlagers und des Pilotlagers ist auf das Nötigste zu beschränken und Abstände, im Einklang mit den Anforderungen des Sicherheitsnachweises (Nagra 2024g), müssen eingehalten werden, um die Funktionstüchtigkeit des Mehrfachbarrierensystems nicht unzulässig einzuschränken.
Eine erste systematische Betrachtung möglicher Auswirkungen von Monitoring-Equipment auf die Langzeitsicherheit wurde im Rahmen des MODATS Projekts durchgeführt (Bertrand et al. 2024). Basierend auf der Methodik der Betrachtung von Features, Events & Processes (Nagra 2024c) wurden mögliche Einflüsse auf Prozesse in einem geologischen Tiefenlager aufgezeigt. Dabei wurde neben der möglichen unbeabsichtigten Schaffung von Wegsamkeiten durch Leitungen auch der zusätzliche Eintrag von Material, dass Korrosion und anderen chemischen Alterungsprozessen ausgesetzt ist, betrachtet.
Die Überwachungsprogramme werden unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse so umgesetzt, dass Vorkehrungen zur Erleichterung der Überwachung die passiven Sicherheitsbarrieren nach dem Verschluss des Lagers nicht beeinflussen.