In ENSI (2018) werden Vorgaben zum integralen Überwachungskonzept bezüglich durchzuführender Nullmessungen vor Inangriffnahme der Untertaganlage gemacht. Mit Nullmessungen wird der ungestörte Ausgangszustands eines Systems vor spezifischen Aktivitäten, die eine Änderung am System hervorrufen könnten, erfasst. Die bei Nullmessungen erfassten Variationen sind auf natürliche, aber auch externe anthropogene Einflüsse zurückzuführen und ergeben zeitabhängige bzw. zyklische Variationen einer Messgrösse. Für die nachfolgende Beschreibung bezeichnen wir sinngemäss alle Änderungen im System, die vor spezifischen Aktivitäten auftreten, als «natürlich».
Das Ziel von Nullmessungen ist es, diese natürlichen Variationen zu erfassen, um sie später von möglichen Änderungen, die durch spezifische Aktivitäten hervorgerufen werden, zu separieren. Dazu ist es erforderlich, gewünschte Parameter über eine repräsentative Zeitdauer vor den Aktivitäten zu erfassen. Die erforderliche Länge der Nullmessungen ist abhängig von der Grösse der zu erwartenden Störung durch die Aktivitäten im Vergleich zu den natürlichen Variationen und der Dauer von charakteristischen Veränderungen des nominal ungestörten Systems. Je nach Messgrösse können Nullmessungen auch verwendet werden, um die Sensitivität des Messsystems empirisch zu bestimmen.
Für atmosphärisch beeinflusste Systeme ist es in der Regel sinnvoll, Nullmessungen während mindestens eines Jahres durchzuführen. So können saisonale Schwankungen erfasst werden. Die gleichzeitige Aufzeichnung von meteorologischen Daten kann eine Analyse der Nullmessungen erleichtern, z.B. durch Korrelation von möglichen Änderungen der Messgrösse mit meteorologischen Daten.
Dagegen sind zu erwartende natürliche Änderungen im tiefen Untergrund gering. Je nach Art der Messgrösse kann es aber auch hier zu saisonalen Schwankungen kommen. Häufig sind jedoch Änderungen am System, die durch Aktivitäten hervorgerufen werden, deutlich grösser als deren natürliche Schwankung. Unter diesen Bedingungen sind Nullmessungen von deutlich kürzerer Dauer ausreichend.
Nullmessungen stellen auch eine wesentliche Komponente der Beweissicherung dar. Darüber hinaus können sie auch als Grundlage für die Festlegung von Interventionswerten herangezogen werden. Nicht alle Nullmessungen müssen über die initiale Phase der Ermittlung des Ausgangszustands hinaus fortgeführt werden. Eine konzeptionelle Diskussion der in den Überwachungsprogrammen geplanten Nullmessungen erfolgt zusammen mit den Überwachungsprogrammen in Kapitel 6.