Rückstellproben sind aufzubewahren und den Behörden bei Bedarf zur Verfügung zu stellen (Kap. 6.1 Bst. i ENSI-G03). Rückstellproben sollen es erlauben zu einem späteren Zeitpunkt nach Bedarf Messungen zu wiederholen oder auch neuartige Messmethodik auf ältere Proben anzu­wenden. Je nach Art der Rückstellprobe kann es nötig sein, gewisse Laboruntersuchungen an frischen Proben redundant durchzuführen, da aufgrund der Alterung eine spätere gleichwertige Untersuchung nicht gewährleistet werden kann. Grundsätze, Normen und Richtlinien, die bei der Gewinnung, Analyse und Archivierung von Proben bzw. Rückstellproben zu beachten sind, wurden in Fanger et al. (2021) zusammengefasst.