Die Beweissicherung ist eine freiwillige Massnahme der Bauherrin und dient der Aufnahme von Bestand und Zustand fremder Sachen (wie z.B. Grundstücke, Bauten, Verkehrswege, Leitungen, Grundwasservorkommen, Quellen), die im möglichen Einflussbereich der Arbeiten liegen.
Mittels einer umfassenden Beweissicherung soll vor Baubeginn der Ausgangszustand in der Umgebung des Tiefenlagersystems aufgenommen werden. Nullmessungen (Kapitel 5.7) sind in diesem Sinne als Teil der Beweissicherung zu betrachten. Während des Baus sollen durch geeignete Überwachungsmassnahmen mögliche Einflüsse und Veränderungen wie Lage- und Zustandsänderungen oder Veränderungen der Grundwasser- und Quellverhältnisse festgehalten werden.
Die konkreten Massnahmen zur Beweissicherung werden im Zuge des Baubewilligungsgesuchs erarbeitet. Bezüglich der Beweissicherung im Rahmen der Überwachung von Umwelt und geologischem Umfeld wurde ein vorläufiger Massnahmenkatalog in Fanger et al. (2021) beschrieben.